CDU und CSU : Schönheits-Operationen nur noch für Volljährige
- -Aktualisiert am
Arbeit am Körper unter Narkose: Operationsvorbereitung in einer Schönheitsklinik Bild: AFP
Die Union will Schönheitsoperationen an Minderjährigen verbieten, solange sie medizinisch nicht notwendig sind. Das neue Patientenrechtegesetz soll auch Entschädigungsfonds für ärztliche Behandlungsfehler umfassen.
CDU und CSU wollen Schönheitsoperationen an Minderjährigen verbieten, solange sie medizinisch nicht notwendig sind. Die Regelung soll in das neue Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, das die Regierung vorbereitet. Die Gesundheitspolitiker von CDU und CSU wollen nach einem dieser Zeitung vorliegenden Positionspapier auf einer Klausurtagung am Freitag ferner die Einrichtung eines millionenschweren Entschädigungsfonds für jene Patienten fordern, die Opfer ärztlicher „Kunstfehler“ geworden sind. So solle sichergestellt werden, dass schwer Geschädigte nicht das Ende von Gerichtsverfahren abwarten müssten, bevor sie Schadensersatz bekämen. Die Union will die Regeln für die ärztliche Berufshaftpflicht schärfen.
Die Bündelung bekannter Regeln zum Patientenschutz in einem Gesetz hat sich die Koalition für diese Wahlperiode vorgenommen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) hatten im Januar einen Entwurf vorgelegt, der im Mai ins Kabinett soll. Vorgesehen sind bessere Aufklärungs- und Dokumentationspflichten. Auch soll bei „groben Behandlungsfehlern“ die Beweislast umgekehrt werden, und der Arzt muss nachweisen, dass der Schaden auch ohne seinen Fehler eingetreten wäre.
Den Gesundheitspolitikern der Union geht das nicht weit genug. So wollen sie medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen nur noch dann zulassen, wenn der Patient älter als 18 Jahre ist. Dazu würden beispielsweise Brustvergrößerungen gehören, nicht aber Piercings. Entsprechende Forderungen werden seit Jahren erhoben. Jetzt scheint die Union damit ernst machen zu wollen. In dem Papier wird die Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen zitiert, wonach 10 Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe an Patienten unter 20 Jahren vorgenommen werden.
„Selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist“, heißt es. Die Gefahr bestehe, dass junge Menschen die Folgen nur schwer oder gar nicht verarbeiten könnten. Zudem solle die nicht geschützte Bezeichnung „Schönheitschirurgie“ (auch: kosmetische oder ästhetische Chirurgie) klar definiert und geschützt werden. So könnten Verbraucher vor unqualifizierter Behandlung bewahrt werden.
Wie viele Behandlungsfehler vorkommen und welche Schäden dadurch ausgelöst werden, ist strittig. Die Bundesärztekammer hatte 2010 gut 14000 „Patientenvorwürfe“ bei den Schiedsstellen registriert, von 7355 vorgeworfenen Behandlungsfehlern waren 2157 bejaht worden.
Die Gesundheitspolitiker halten auch die Einführung eines Fonds für geschädigte Patienten für notwendig. Der Fonds, der zweistellige Millionengröße erreichen könnte, soll freiwillig von Haftpflichtversicherern und möglicherweise Ärzten finanziert werden. Ziel sei, Betroffenen in besonders schweren Fällen, in denen ein Verschulden des Arztes wahrscheinlich sei, schnell und unbürokratisch Hilfe zu gewähren. Frühe Auszahlungen sollten später verrechnet werden. Die Folgen langer Verfahren könnten so für Betroffene deutlich gemildert werden.
Auch sei sicherzustellen, dass die Ärzte über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügten, damit Geschädigte Ansprüche überhaupt durchsetzen könnten. Um lückenlosen Schutz zu gewährleisten, sollen die Haftpflichtversicherungen künftig der Ärztekammer mitteilen, wenn die Versicherung gekündigt oder verändert wurde. Die Kammer soll das kontrollieren und zur Not eine ausreichende Versicherungshöhe durchsetzen.