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Aufzüge : Paternoster-Verbot fällt

  • Aktualisiert am

Ein Paternoster im Rathaus von Duisburg Bild: dpa

Paternoster lassen Nostalgiker das Herz höherschlagen. Als ihre Nutzung für die Allgemeinheit verboten wurde, war der Aufschrei groß. Nun werden die altmodischen Aufzüge wieder zugelassen.

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          Nach heftigen Protesten kippt die Bundesregierung das Verbot für Paternoster. Eine entsprechende Änderung der Betriebssicherheitsverordnung passierte am Mittwoch das Bundeskabinett in Berlin. Betreiber werden nun verpflichtet, etwa auf Schildern über die Gefahren dieser historischen Aufzüge hinzuweisen. Benutzer sollen angehalten werden, sich so zu verhalten, dass nichts passiert. Besonders sollen keine Lasten in einem Paternoster transportiert werden.

          Anfang Juni war eine Neufassung der Verordnung in Kraft getreten, nach der die sogenannten Personenumlaufaufzüge nur noch eingeschränkt benutzt werden dürfen. Seither galt, dass Paternoster nur noch von Beschäftigten benutzt werden dürfen, die zuvor vom Arbeitgeber eingewiesen wurden. Für Besucher sollten die Aufzüge demnach nicht mehr zugänglich sein.

          Seit einigen Jahren gibt es auch seitens der Länder Vorstöße für Einschränkungen von Paternostern, weil es immer wieder zu teils schweren Unfällen kommt. So klemmte sich in Frankfurt/Main eine Frau die Beine ein, in Oberhausen drückte eine Kabine vor Jahren einen kleinen Jungen in den Schacht. Als das Paternoster-Verbot nun bekanntgeworden war, gab es aber heftige Proteste dagegen. Die Verordnung war als Symbol für die Überregulierung vieler Lebensbereiche kritisiert worden.

          In Unternehmen und Verwaltungsgebäuden gibt es noch rund 250 Umlaufaufzüge.

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