Kabinettsbeschluss : Bundesregierung beschränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer
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EU-Ausländer können bald frühestens nach fünf Jahren Sozialhilfe in Deutschland beziehen. Bild: dpa
EU-Ausländer können bald in Deutschland nicht mehr so einfach Sozialhilfe beziehen. Die Bundesregierung korrigiert damit ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Bürger aus anderen EU-Staaten sollen in Deutschland künftig keine Sozialhilfe mehr erhalten, falls sie hierzulande keine Arbeit in Aussicht haben und ihnen nicht aus anderen Gründen ein Bleiberecht gewährt wurde. Ein Wechsel nach Deutschland mit dem bloßen Ziel, Sozialleistungen zu beziehen, soll nicht mehr möglich sein. Ein Gesetz mit entsprechenden Klarstellungen hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) beschlossen. Die Regierung will damit eine umstrittene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts korrigieren.
Grundsätzlich war der Sozialleistungsbezug, der nun unterbunden werden soll, im Sozialrecht schon bisher nicht vorgesehen: Einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) gab es in der Regel nur dann, wenn ein EU-Ausländer hierzulande zuvor schon gearbeitet hatte. Ein Anspruch auf Sozialhilfe kam meist schon deshalb nicht in Betracht, weil diese seit den Hartz-Reformen nur noch anerkanntermaßen nicht erwerbsfähigen Menschen offensteht.
Sozialhilfe frühestens nach fünf Jahren
Nachdem der Europäische Gerichtshof den Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen bestätigt hatte, erleichterte aber das Bundessozialgericht mit einem umstrittenen Urteil im vergangenen Jahr den Zugang zur Sozialhilfe: Wer sich in Deutschland mindestens sechs Monate lang aufgehalten habe, verfüge über einen „verfestigten Aufenthalt“. Er sei damit zum Bezug von Sozialhilfe berechtigt, falls kein Hartz-IV-Anspruch bestehe. Die Gesetzesänderung soll nun klarstellen, das ein solcher „verfestigter Aufenthalt“ frühestens nach fünf Jahren eintreten kann. Ansonsten sollen Betroffene vom Sozialstaat nur noch eine „Nothilfe“ für bis zu vier Wochen und ein Darlehen für die Rückreise in die Heimat erhalten.
Damit werde Rechtsklarheit wiederhergestellt, lobte Nahles. „Wer hier lebt, arbeitet und Beiträge zahlt, der hat auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus unseren Sozialsystemen“, sagte sie. Wer jedoch nie in Deutschland gearbeitet habe und Sozialhilfe brauche, für den gelte: „Existenzsichernde Leistungen sind im jeweiligen Heimatland zu beantragen.“ Nahles hatte ihren Entwurf schon im April vorgelegt, allerdings hatten längere Verhandlungen mit dem Innenministerium das Verfahren verzögert.
Vertreter der Kommunen riefen die Abgeordneten am Mittwoch auf, das Gesetz im Bundestag zügig zu beschließen. Dies sei dringend, damit die Kommunen „nicht weiter zusätzliche Sozialausgaben schultern müssen, die nach Urteilen des Bundessozialgerichtes auf sie zugekommen sind“, mahnte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy. Während Hartz IV überwiegend vom Bund finanziert wird, sind die Kommunen für die Sozialhilfe zuständig. Ende 2015 bezogen laut Arbeitsministerium insgesamt 34.000 EU-Ausländer Sozialhilfe, weitere 430.000 bezogen Hartz IV.
Die Grünen im Bundestag kritisierten den Gesetzentwurf indes scharf. Damit würden Menschen „in unwürdige Wohnverhältnisse und in die Illegalität getrieben“, sagte ihr Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn. „Wir brauchen mehr, nicht weniger soziales Europa.“