Bundesrechnungshof : Keine Autobahn-Privatisierung durch die Hintertür
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Auch nicht durch die Hintertür in private Hand geben: Das fordert nun der Bundesrechnungshof. Bild: dpa
Dass Autobahnen doch nicht privatisiert werden dürfen, steht schon länger fest. Kritiker befürchten trotzdem eine Privatisierung über Umwege. Der Bundesrechnungshof will dem nun offenbar einen Riegel vorschieben.
Jetzt gibt es neuen Rückenwind für Gegner einer Autobahnprivatisierung: Wie die Zeitschrift „Spiegel“ schreibt, empfiehlt der Bundesrechnungshof einem bisher unveröffentlichten Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages zufolge, ins Grundgesetz aufzunehmen, dass das Autobahnnetz generell nicht privatisiert werden darf. Die Bundesregierung könnte dann auch nicht, wie geplant, auf Umwegen private Investoren einbeziehen.
Ab 2021 ist geplant, dass es eine neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes geben soll. Diese wird dann die Bundesautobahnen verwalten. Bislang übernehmen das die Länder. Diese sollen auch weiterhin die sonstigen Bundesstraßen im Auftrag des Bundes verwalten. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben geplant, dass sowohl die Autobahnen selbst als auch die neue Infrastrukturgesellschaft im Besitz des Bundes bleiben sollen. Das soll aber nicht für deren Tochtergesellschaften gelten. Auch über so genannte öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) könnten den Plänen zufolge Privatinvestoren einsteigen.
Der Bundesrechnungshof schreibt nun, dass solche Partnerschaften nur ausnahmsweise erlaubt werden sollten und nur für kurze Autobahnabschnitte – solche von weniger als 100 Kilometern Länge. Der Rechnungshof hatte schon früher ÖPP-Projekte als ineffizient und zu teuer für den Steuerzahler kritisiert. Die „funktionale Privatisierung“ ganzer Teilnetze sei „grundgesetzlich auszuschließen“, schreibt der Rechnungshof.
Der Bericht zitiert den haushaltspolitischen Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler mit der Forderung nach wirksamen Privatisierungsschranken. „Die Autobahnen dürfen nicht zu Renditeobjekten für Banken und Versicherungen werden“, sagte er.