Aus „A+++“ soll „B“ werden : Neue Energiekennzeichen für Haushaltsgeräte
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Wer A sagt, bekommt bald E: Die Skala der Ökoetiketten ändert sich. Bild: Stefan Boness/Ipon
Es gibt kaum noch Waschmaschinen und Kühlschränke mit dem Ökoetikett „B“ oder „C“. Die Verbraucher freut es. Zu Unrecht, sagen EU-Staaten und Kommission.
Für die Verbraucher hat das EU-Energiekennzeichen auf Waschmaschinen, Spülmaschinen oder Kühlschränken weitgehend seine Bedeutung verloren. Seit Jahren schon werden in Europa keine Waschmaschinen oder Spülmaschinen mehr verkauft, die nicht mindestens zur Effizienzklasse „A“ gehören – so sehr hat sich ihre Effizienz verbessert. Bei den meisten anderen Elektrogeräten sieht das ganz ähnlich aus. Die Buchstaben „B“ bis „G“ der bunten Effizienzskala sind faktisch überflüssig geworden. Stattdessen schmücken sich die meisten Geräte mit den Klassen „A+“, „A++“ oder „A+++“. Das aber sagte den meisten Verbrauchern wenig, klagen Umweltschützer und Verbraucherverbände seit Jahren einhellig. Sie verfahren nach dem Motto „Hauptsache A, alles andere wird schon nicht so wichtig sein“ und verschwenden dadurch unnötig Energie.
Tatsächlich ist der Unterschied zwischen den Effizienzklassen „A+“ und „A+++“ ebenso groß wie der zwischen „C“ und „A“. Um das wieder sichtbarer zu machen, hat die EU-Kommission sich für eine Neueinstufung der betroffenen Geräte und die Rückkehr zur ursprünglichen Skala von „A“ bis „G“ ausgesprochen. Das war im Juli. Wenig mehr als vier Monate später hat sich nun der Ministerrat, das Gremium der EU-Staaten, hinter den Vorschlag gestellt – rekordzeitverdächtig für EU-Belange. Die Hersteller müssen sich damit künftig wieder anstrengen, um ihre Geräte mit „A“ einstufen zu können. Denn die oberste Effizienzklasse soll nach dem Beschluss zunächst frei bleiben. Die energieeffizientesten Produkte sollen nach der Neuskalierung höchstens ein „B“ erhalten, damit Spielraum für weitere Fortschritte bleibt.
„A+++“ soll es nicht mehr geben
Geräte, die heute noch mit dem Energiekennzeichen „A“ verkauft werden, würden sich damit in der Klasse „E“ wiederfinden. Entsprechend würde „A+“ zu „D“, „A++“ zu „C“ und „A+++“ zu „B“. Im Einzelfall könnte es die Hersteller nach dem Willen der Energieminister der Mitgliedstaaten sogar noch härter treffen. Denn bei allen Produktgruppen, in denen sich die Energieeffizienz besonders dynamisch entwickelt, sprich schnell steigern lässt, sollen sogar die obersten beiden Klassen nach der Neueinstufung unbesetzt bleiben. Nur so würden ausreichend Anreize für die Hersteller geschaffen, die Geräte möglichst effizient zu machen und den Energieverbrauch weiter zu senken, heißt es in der EU-Kommission. Ähnlich äußerte sich der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Rainer Baake.
Um nicht in einigen Jahren wieder vor demselben Problem zu stehen, soll es nach dem Beschluss nicht bei einer einmaligen Neueinstufung bleiben. Sobald 30 Prozent der verkauften Geräte in einer Produktgruppe der Effizienzklasse „A“ angehören, soll die Europäische Kommission die Geräte abermals neu einstufen und dabei wieder mindestens die oberste Effizienzklasse frei lassen. Bei allen sich langsam entwickelnden Produkten, nicht zuletzt Heizungen, soll die Kommission auch dann tätig werden, wenn die 30-Prozent-Schwelle nicht überschritten ist – allerdings frühestens acht Jahre nach der letzten Neueinstufung und nur, wenn sich abzeichnet, dass die Schwelle auch in den kommenden sieben Jahren nicht überschritten wird.
Neue Regeln könnten 2017 in Kraft treten
Darüber hinaus soll eine Datenbank den Verbrauchern in der EU einen besseren Überblick bieten, welche Geräte in welcher Effizienzklasse auf dem Markt sind. Das soll zugleich auch den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten die Kontrolle erleichtern. Nach der Neueinstufung sollen die alten und die neuen Effizienzklassen zunächst ein halbes Jahr parallel angezeigt werden. Damit sollen die Verbraucher auf die Umstellung vorbereitet werden. Anschließend müssten die Händler die alten Energiekennzeichen innerhalb einer Woche auch bei schon im Geschäft befindlichen Geräten entfernen und durch die neuen ersetzen. Das soll auch für Angaben zu Geräten im Internet gelten. Zudem würden die Mitgliedstaaten mit der Neuregelung verpflichtet, die Verbraucher mit Informationskampagnen auf die Neueinstufung vorzubereiten.
Abgeschlossen ist die Gesetzgebung mit dem Beschluss der Energieminister allerdings noch nicht. Denn damit die Neureglung in Kraft treten kann, müssen sich Ministerrat und Europaparlament auf eine gemeinsame Position einigen. Große Änderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Das EU-Parlament dringt seit Jahren auf eine grundlegende Reform der Regeln für die Effizienzkennzeichen. Die neuen Regeln könnten damit pünktlich, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Effizienzklassen „A+“ bis „A+++“ dürften somit in nicht allzu ferner Zukunft Geschichte sein.