Arbeitsmarkt : Brauchen wir einen Staatslohn?
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Wirtschaftsforscher warnen vor einem einheitlichen Mindestlohn Bild: dapd
Die Gewerkschaften haben ihre tarifpolitische Verantwortung beim Gesetzgeber abgegeben. Die Parteien haben angenommen.
Die Büste Ludwig Erhards wacht weiter mit strengem Blick über das Foyer des Bundeswirtschaftsministeriums. Es war der Vormittag des 12. Juni 2008, als es dort zu einer denkwürdigen Begegnung kam. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die halbe Nacht in einer Sitzung des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD verbracht. Nun galt es, den politischen Vorfahren zu ehren, der als Vater des Wirtschaftswunders populär geworden ist. Im Juni 2008 jährte sich zum 60. Mal die Aufhebung staatlicher Preiskontrollen, die Erhard einst als Direktor des Wirtschaftsrates für die Westzonen Nachkriegsdeutschlands durchgesetzt hatte.
„Wann immer wir Gesetze machen, müssen wir deshalb fragen: Stärken wir den Wettbewerb, fördern wir Leistung?“ So übertrug die Kanzlerin Erhards Botschaft in die Gegenwart. Denn nur mit diesen Grundsätzen könne Politik „die Voraussetzungen für wirkliche soziale Verbesserungen“ schaffen. Die Festrede stand allerdings bereits in einem Spannungsverhältnis zur politischen Gegenwart. Ausgerechnet in jener Nacht hatte der schwarz-rote Koalitionsausschuss erste Eckpunkte zur Einführung eines flächendeckendes Netzes branchenbezogener Mindestlöhne vereinbart. Hier zeigte sich erstmals ein, wenn man so will offizieller Konsens, dass der Staat mehr als ein nur für Sonderfälle geeignetes Instrumentarium zur Kontrolle der Preisbildung am Arbeitsmarkt benötige.
Das 65. Jubiläum der Aufhebung der Preiskontrollen war in diesem Jahr kein politisches Ereignis. Dafür bereiten sich Union und SPD nun auf eine neuerliche Zusammenarbeit vor. Und eines scheint sogar schon vor den neuen Koalitionsverhandlungen gewiss: Die künftige Regierung wird sich nicht mehr damit zufriedengeben, dass sie ein Instrumentarium für flächendeckende Mindestlöhne hat; das hat sie seit 2009 (die Werkzeuge heißen Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz). Sie will, dass es in Deutschland künftig tatsächlich eine feste, staatlich kontrollierte Untergrenze für den Preis von Arbeit gibt.
Die Gewerkschaften haben versagt
Das ist ein hohes politisches wie ökonomisches Risiko; ein Ausdruck des Versagens von Tarifpolitik und Gewerkschaften; ein Bruch mit Traditionen der sozialen Marktwirtschaft allemal. Die Einführung einer zwingenden Lohnuntergrenze für alle stellt den Grundsatz der Preisbildung auf den Kopf, und das auf einem Markt, dessen Entwicklung zentral über wirtschaftliches Wachstum, den Zustand der Staatsfinanzen sowie – allen voran – über Chancen auf individuellen Aufstieg und Wohlstand entscheidet. Der Grundsatz lautet: Ein Tauschgeschäft kommt zustande, wenn es für beide potentiellen Tauschpartner vorteilhaft ist. Der Grundsatz, den Union und SPD anführen, ist ein anderer: Jeder Mensch, der Vollzeit arbeitet, solle ohne staatliche Hilfe davon leben können. So haben sie es der Öffentlichkeit in hunderten Wahlkampf-, Sonn- und Festtagsreden einbleut. Was nicht gesagt wurde: Wer keinen Arbeitgeber findet, der für die gebotene Arbeitsleistung einen auskömmlichen Lohn zu zahlen bereit ist, wird nach dieser Logik zu Vollzeit-Arbeitslosigkeit verdammt.
Die Wirklichkeit ist natürlich differenzierter als Grund- und Leitsätze. Erst einmal ist aber festzuhalten, dass ein für alle Arbeitsverhältnisse verbindlicher Mindestlohn den ökonomischen Zusammenhang zwischen der Höhe der Arbeitskosten und dem Ausmaß der Beschäftigungsmöglichkeiten auf die Probe stellt. Und das ist offenbar sogar eifrigen Befürwortern des Mindestlohns nicht recht geheuer ist: Sie wollen Arbeitgebern zwar abverlangen, dass sie unabhängig von der Qualität der Arbeitsleistung den Lebensunterhalt des einzelnen Arbeitnehmers finanzieren; den Lebensunterhalt für die Familie fordern sie aber nicht. Offenbar fürchten auch sie den Zusammenhang zwischen Arbeitskosten und Beschäftigung.