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Hartz IV : Arbeitsagentur will härter gegen „sozialwidriges Verhalten“ vorgehen

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Die Arbeitsagenturen sollen künftig „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern sanktionieren. Bild: dpa

Wer seine Hilfsbedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert, soll einem Bericht zufolge künftig alle Leistungen an die Arbeitsagentur zurückzahlen müssen. Die Agentur betonte, die Regelung sei nicht grundsätzlich neu.

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          Die Bundesagentur für Arbeit will einem Bericht zufolge schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen, berichtete die „Bild“ unter Berufung auf eine neue Weisung der BA an die Jobcenter.

          Ein Bundesagentur-Sprecher bestritt dagegen am Freitag, dass es sich um eine grundsätzlich neue Regelung und eine verschärfte Gangart der Jobcenter handele. Die Jobcenter hätten schon bisher im selben Maß Hartz-IV-Leistungen zurückgefordert, wenn sie bei Betroffenen auf Hinweise auf sozialwidriges Verhalten gestoßen seien, betonte ein Bundesagentur-Sprecher.

          Im vergangenen Jahr habe es 1000 bis 2000 solcher Fälle gegeben. Mit der jüngsten Hartz-IV-Novelle sei nun in eine sogenannte fachliche Weisung gefasst worden, „was vorher schon Teil des Verwaltungshandelns der Jobcenter war“, stellte der Sprecher klar.

          Dem Bericht zufolge konnten Hartz IV-Empfänger bislang nur zur Rückerstattung gezwungen werden, wenn sie ihre Notlage selbst verursacht haben - etwa durch den Verlust ihres Vermögens beim Glücksspiel. Ab sofort solle die Rückerstattung dem Bericht zufolge auch für jene Fälle gelten, in denen die Betroffenen während des Hartz-Bezugs nichts tun, um aus ihrer Notlage herauszukommen oder diese verschärfen.

          Schärferen Bestimmungen könnten auch Mütter treffen

          In der Weisung der BA an die Jobcenter sind dem Bericht zufolge konkrete Beispiele aufgeführt. Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz angewiesen sind, oder Hartz-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben.

          Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen. Ebenso betroffen sein könnten Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe.

          In solchen Fällen könnten die Jobcenter dem Bericht zufolge künftig für eine Dauer von bis zu drei Jahren sämtliche Leistungen zurückverlangen. Das gelte auch für die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Gutscheine.

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