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Arbeitgeber wollen kündigen : Mindestlohn für Wachleute vor dem Aus

Gibt es zum 31. Dezember keine Mindestlöhne mehr für Wachleute Bild: Henning Bode

Der Arbeitgeberverband im Wach- und Sicherheitsgewerbe will den Mindestlohn-Tarifvertrag mit den Beschäftigten kündigen. Es gibt Streit über eine Erhöhung und Zuschläge.

          3 Min.

          Der vor drei Jahren erstmals eingeführte Mindestlohn für die Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe droht zu scheitern, weil sich Gewerkschaft und Arbeitgeber nicht über eine Anschlussregelung einig werden. Der Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW), der rund 850 Unternehmen der Branche vertritt, hat auf seiner jüngsten Vorstandssitzung beschlossen, den bestehenden Mindestlohn-Tarifvertrag zum 31. Dezember zu kündigen, wie BDSW-Präsident Gregor Lehnert dieser Zeitung bestätigte. „Wir wollen einen Mindestlohn-Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen unter dem Dach des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - aber nicht um jeden Preis“, sagte er.

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          In den insgesamt etwa 4000 Unternehmen der Sicherheitswirtschaft sind nach Verbandsangaben 183.000 Menschen beschäftigt, davon gut 100.000 in den Mitgliedsunternehmen des BDSW. Im Jahr 2010 hatte sich der Verband mit Verdi nach langen Auseinandersetzungen auf einen branchenbezogenen Mindestlohn geeinigt, welcher dann auch von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für allgemeinverbindlich erklärt worden war. Die Regelung sieht regional differenzierte Lohnuntergrenzen in einer Bandbreite von derzeit 7,50 Euro je Stunde in den östlichen und nördlichen Bundesländern bis 9,20 Euro je Stunde in Baden-Württemberg vor.

          Lehnert machte ein „Kompetenzgerangel“ zwischen Bundes- und Landesebene innerhalb der Gewerkschaft Verdi dafür verantwortlich, dass die Fortführung des Mindestlohns derzeit in Frage stehe. „Wir können keinen bundesweiten Mindestlohn-Tarifvertrag vereinbaren, der in den Ländern nicht akzeptiert wird“, sagte er.

          „Mindestens eine 8 vor dem Komma“

          Hintergrund ist ein Streit darüber, ob eine Einigung auf neue regionale Mindestlohnsätze auch eine bindende Wirkung für die regulären Tarifverhandlungen haben soll, die in der Branche traditionell auf Landesebene geführt werden. Die Arbeitgeber fordern von Verdi eine Zusage, dass die untersten Lohngruppen für die freiwillig tarifgebundenen Betriebe nicht anschließend in diesen Tarifrunden über das Niveau des Mindestlohns hinaus erhöht werden. Andernfalls drohe den freiwillig tarifgebundenen Betrieben ein problematischer Kostennachteil im Wettbewerb, argumentiert der BDSW.

          Verdi hält jedoch wenig von diesem Ansinnen - umso mehr, als die bisher angebotene Erhöhung des Mindestlohnes völlig unzureichend sei. Die Arbeitgeber habten vorgeschlagen, die Stundensätze je nach Region in einer Bandbreite von 3,4 bis 6,7 Prozent anzuheben. Für die Länder, in denen bisher 7,50 Euro gelten, sollten es künftig 7,90 Euro bis 8 Euro sein.

          Im Gegenzug zur angebotenen Erhöhung des Mindestlohns fordern die Arbeitgeber von Verdi eine Zusage, die tariflichen Einstiegslöhne für freiwillig tarifgebundene Betriebe in den nächsten regulären Tarifrunden nicht über den Mindestlohn hinaus zu erhöhen. Die Gewerkschaft ist darauf bisher nicht eingegangen. „Wir erwarten eine deutliche Verbesserung des Angebots der Arbeitgeber“, beschloss kürzlich ihre Bundestarifkommission. Auch sei es für Verdi eine feste Beschlusslage, dass überall „mindestens eine 8 vor dem Komma“ stehen müsse und spätestens 2015 mindestens 8,50 Euro erreicht sein müssten.

          Streit über Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

          Erschwert werden die seit März laufenden Mindestlohnverhandlungen außerdem durch einen Streit über tarifliche Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Der BDSW fordert, die Zuschläge, derzeit je nach Region bis zu 100 Prozent des Grundlohns, zu senken und teilweise in den Grundlohn einzurechnen. „Würde sich Verdi hier bewegen, dann wären die Spielräume für eine Anhebung der Mindestlöhne größer“, sagte Lehnert. Auf das Jahr gerechnet machen die Zuschläge laut BDWS im Durchschnitt 12 bis 15 Prozent des Grundlohns aus.

          Ebenso wie im Streit über eine mögliche Anhebung der regulären tariflichen Einstiegslöhne über das Mindestlohnniveau hinaus geht es den Arbeitgebern auch im Streit über die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge um eine Begrenzung des Kostengefälles zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben. Denn anders als der Grundlohn können die für tarifgebundene Betriebe geltenden Zuschläge nicht als allgemeinverbindlich erklärt werden; die nicht tarifgebundenen Betriebe können nicht verpflichtet werden, die Zuschläge zu zahlen.

          Verschärft wird das Problem durch die mittlerweile in mehr als der Hälfte der Bundesländer geltenden Tariftreuegesetze, welche eine Mindestentlohnung zur Vergabebedingung bei öffentlichen Aufträgen machen - auch sie nehmen keine Rücksicht auf solche tariflichen Zuschläge. Für nicht tarifgebundene Betriebe reicht es aus, wenn sie den gesetzlich geforderten Lohn - in den meisten Ländern derzeit 8,50 Euro - garantieren. Ein tarifgebundener Betrieb muss dagegen auch die Zuschläge zahlen und hat daher bei der Auftragsvergabe schlechtere Karten. Öffentliche Aufträge machen laut BDSW je nach Region zwischen 20 und 60 Prozent des Geschäfts der Sicherheitsbranche aus.

          Werde dieses Problem nicht gelöst, hätten „unsere tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen Wettbewerbsnachteile, die zu Verbandsaustritten führen“, warnte Lehnert. Auch eine solche Tendenz kann den Branchenmindestlohn gefährden. Derzeit erreicht der BDSW eine Tarifbindung von 56 Prozent. Unterhalb von 50 Prozent wäre der Richtwert für tarifliche Branchenmindestlöhne nicht mehr erfüllt.

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