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Antidiskriminierung : EuGH: Krankheit ist keine Behinderung

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß eine Krankheit einer dauerhaften Behinderung nicht gleichzusetzen sei. Das Urteil ist auch anwendbar für die Auslegung des deutschen Gleichbehandlungsgesetzes.

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          Das europäische Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz umfaßt nicht eine Diskriminierung wegen Krankheit. Eine Krankheit sei einer dauerhaften Behinderung nicht gleichzusetzen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Streit in Spanien. Das Urteil ist aber auch anwendbar für die Auslegung des deutschen Gleichbehandlungsgesetzes, das noch diesen Sommer in Kraft treten soll.

          Die Klägerin arbeitet bei einem auf Verpflegungsdienste spezialisierten Unternehmen in Spanien. Im Oktober 2003 wurde sie krank. Nachdem sie über sieben Monate nicht arbeiten konnte, kündigte der Arbeitgeber und bot eine Abfindung an. Den Streit um die Kündigung legte das spanische Gericht dem EuGH vor. Es wies darauf hin, daß auch Krankheiten zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen können und wollte daher wissen, ob auch solche Krankheiten vom europäischen Diskriminierungsverbot erfaßt sind.

          Wie nun der EuGH entschied, ist dies nicht der Fall. Der Begriff „Behinderung“ sei bewußt gewählt worden und grenze sich deutlich von einer Krankheit ab. Behinderung meine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen, durch die „die Teilhabe am Berufsleben über einen langen Zeitraum eingeschränkt“ sei. Der EuGH-Rechtsgutachter Leendert Geelhoed hatte im März die Auffassung vertreten, daß dies auch lang andauernde Krankheiten umfassen könne. In seinem Urteil ging der EuGH darauf nicht ausdrücklich ein.

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