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Wirt siegt vor Gericht : Versicherung muss für Corona-Ausfall zahlen

  • Aktualisiert am

Wegen der Corona-Krise blieben im Frühjahr Lokale und Biergärten geschlossen. Bild: dpa

Die staatlich angeordneten Schließungen in der Corona-Krise haben viele Gastronomen schwer getroffen. Das Landgericht München hat nun entschieden: Die Versicherung eines Münchner Biergarten-Betreibers muss für den Schaden aufkommen.

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          Die Versicherungskammer Bayern muss einen Münchner Biergarten-Betreiber mit einer Millionensumme für die staatlich verordnete Schließung seines Lokals in der Corona-Krise entschädigen. Das Landgericht München veurteilte den öffentlichen Versicherer am Donnerstag zur Zahlung von 1,01 Millionen Euro, weil Christian Vogler seinen Augustinerkeller – einen der größten Biergärten in der bayerischen Metropole – im Frühjahr wochenlang schließen musste.

          Die Versicherungskammer könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei, zumal Vogler den Vertrag erst Anfang März – wenige Wochen vor den Zwangsschließungen – abgeschlossen hatte, sagte Richterin Susanne Laufenberg. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent.

          Das Urteil ist das erste in Dutzenden Verfahren, die allein in München in dem Streit anstehen. „Ganz Deutschland wird davon profitieren“, freute sich Vogler nach der Urteilsverkündung. Er habe weniger für sich gekämpft als für viele andere Wirte. „Es geht um die Existenz von Betrieben.“ Auch die Allianz wehrt sich in mehreren Prozessen gegen die Forderung von Gastronomen.

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