Handelspolitik : Wie Trump europäische Regierungen inspirieren könnte
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Trump will die Abwanderung von Arbeitsplätzen ins Ausland verhindern. Bild: AFP
Der gewählte amerikanische Präsident droht Unternehmen, die Stellen ins Ausland verlagern wollen, mit hohen Importzöllen. Darf er das? Könnten die EU oder Deutschland auch solche Maßnahmen ergreifen?
Immer mehr Politiker in der ganzen westlichen Welt fordern, die Industrieproduktion zurück ins Heimatland zu holen. Der künftige amerikanische Präsident Donald Trump hat amerikanische Unternehmen nun noch einmal vor einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland gewarnt. „Firmen werden aus den Vereinigten Staaten nicht mehr ohne Konsequenzen weggehen. Das wird es nicht geben“, sagte der republikanische Politiker am Donnerstag bei einem Besuch in einer Fabrik des Klimaanlagenbauers Carrier in Indianapolis. Welche Folgen eine Jobverlagerung haben soll, sagte Trump nicht. Im Wahlkampf hatte er damit gedroht, entsprechende Unternehmen mit einem Importzoll von 35 Prozent zu belegen.
Darf Trump das? Und könnten die EU oder Deutschland auch solche Maßnahmen ergreifen? Strafzölle sind nur zulässig im Rahmen der der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) - dort sind auch die Vereinigten Staaten Mitglied, ebenso die EU und Deutschland. Die dortigen Vorschriften sehen im Wesentlichen drei Möglichkeiten vor, in denen Zölle erhoben werde - keine davon dürfte abdecken, dass ein Unternehmen seinen Standort nach Asien verlagert, erklärt der Zollrechtler und Partner der Kanzlei Graf von Westphalen, Marian Niestedt.
Zunächst dürfen Antidumping-Zölle verhängt werden - das ist etwa seit vielen Jahren im Zusammenhang mit Solarzellen aus China der Fall. Dafür müssen aber bestimmte Nachweise erbracht werden - etwa, dass die Exporte zu geringeren Preisen stattfinden, als auf dem Heimatmarkt und dass das die heimische Wirtschaft schädigt. Daneben können Umweltschutz oder auch die öffentliche Sittlichkeit als Begründung herhalten. „Es muss sich aber um ein legitimes Ziel handeln”, sagte Niestedt. Die Maßnahmen dürfen nicht willkürlich sein oder sich letztlich als versteckte Handelsbeschränkungen entpuppen.
Ferner erlaubt die WTO Zölle im Rahmen von Schutzmaßnahmen. „Staaten können ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen Zölle einführen oder Quotenkontingente, wenn Importe einer bestimmten Ware unerwartet stark ansteigen und das zu ernsthaften Schäden der Wirtschaft führt.“ Dann müssten aber Konsultationen mit den jeweiligen Staaten geführt werden - außerdem wäre dann auch der betroffene Staat berechtigt, ebenfalls Zölle zu erheben.
Das kann damit enden, dass die Parteien ein Streitbeilegungsverfahren der WTO anstrengen müssen. Die WTO setzt also erhebliche Hürden für Strafzölle - Trump muss sie erst einmal überspringen, will er seine Drohung wahr machen.