Thomas Fischer als Anwalt
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Thomas Fischer ist nun als Rechtsanwalt tätig. Bild: dpa
Der ehemalige Bundesrichter und Herausgeber eines Handkommentars für Strafrecht Thomas Fischer schließt sich der Kanzlei „Gauweiler & Sauter“ an. Er wird unter anderem als Strafverteidiger tätig sein.
Wenige Wochen vor seinem 68. Geburtstag schlägt Thomas Fischer, ehemals Vorsitzender des Zweiten Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ein neues Kapitel in seiner langen und illustren beruflichen Laufbahn auf. Der einstige Bundesrichter, Herausgeber des bekannten Handkommentars für Strafrecht und seit seinem vorzeitigen Ruhestand im Frühjahr 2017 aktiver Kolumnenschreiber für „Die Zeit“ und den „Spiegel“, ist nun auch als Rechtsanwalt in München zugelassen.
Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtete, schließt sich Fischer in der bayerischen Landeshauptstadt der Kanzlei von Peter Gauweiler und Alfred Sauter als „Of Counsel“ an. Kanzleien bezeichnen so erfahrene Quereinsteiger, häufig mit Hintergrund aus der Justiz, Wissenschaft oder Politik, die nicht mehr mit der unternehmerischen Verantwortung eines Partners einsteigen und nur fallweise oder in bestimmten Rechtsgebieten arbeiten.
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