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Werbung während Olympia : Bundeskartellamt watscht IOC ab

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Die Sportler, so auch der deutsche Diskuswerfer Christoph Harting, dürfen während der Olympischen Spiele in Zukunft mehr selbst werben. Bild: dpa

Sportler durften während der Olympischen Spiele bisher kaum selbst werben. Dagegen nimmt das Internationale Olympische Komitee viel Geld durch Werbung ein. Jetzt stärkt das Bundeskartellamt die Rechte der Sportler.

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          Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat im Verfahren des Bundeskartellamtes eine Niederlage kassiert. Athleten aus Deutschland und ihre Sponsoren werden in Zukunft erweiterte Werbemöglichkeiten während der Olympischen Spiele bekommen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das IOC hätten sich zu einer Öffnung der bisherigen Werbebeschränkungen aus der Anwendung der Regel 40 Nummer 3 der Olympischen Charta verpflichtet, teilte die Behörde an diesem Vormittag mit.

          Zwar hat das Kartellamt als legitimes Ziel für die Werbebeschränkungen grundsätzlich die Verhinderung von rechtlich unzulässigen Werbeformen rund um Olympia anerkannt. Aber die Beschränkungen der Werbemöglichkeiten durch die bisherige Anwendung von Regel 40 der Olympischen Charta sind nach Ansicht der Behörde zu weitgehend und deshalb missbräuchlich.

          „Wir sorgen für eine Öffnung der bisher von DOSB und IOC stark beschränkten Werbemöglichkeiten deutscher Athleten und ihrer Sponsoren während der Olympischen Spiele. Die Athletinnen und Athleten sind die Leistungsträger der Olympischen Spiele. Sie können aber von den sehr hohen Werbeeinnahmen des IOC durch offizielle Olympiasponsoren nicht direkt profitieren“, hieß es von Seiten des Kartellamtschefs Andreas Mundt. Als ein Höhepunkt ihrer sportlichen Karriere komme der Eigenvermarktung während der Spiele daher eine sehr hohe Bedeutung zu.

          Durch die Entscheidung hätten deutsche Athletinnen und Athleten künftig deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Vermarktung ihrer Person während laufender Spiele. „Auch Sportverbände haben das Wettbewerbsrecht zu beachten, wenn sie sich wirtschaftlich betätigen“, betonte Mundt.

          Der DOSB teilte mit: „Die Entscheidung wird beiden Seiten gerecht: Einerseits profitieren die Athletinnen und Athleten durch die Ausweitung persönlicher Rechte, andererseits wird das für den gesamten Sport existenzielle Finanzierungsmodell der Olympischen Spiele gesichert“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

          Bisher durften Athleten ihren Namen oder ihre Bilder von sportlichen Erfolgen während der Olympischen Spiele sowie kurz vorher und kurz danach nicht zu Werbezwecken nutzen. Das Kartellamt hatte das Verfahren gegen DOSB und IOC seit zwei Jahren geführt.

          Eingeleitet wurde die Untersuchung nach einer Beschwerde des Bundesverbandes der deutschen Sportartikelindustrie. Zwischenzeitlich hatte die Interessenorganisation Athleten Deutschland das IOC aufgefordert, ein Viertel seiner Erlöse in Milliardenhöhe an die Aktiven auszuschütten.

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