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Neue Glücksspielregeln : Werbeverbot für Oliver Kahn & Co.

  • -Aktualisiert am

Torwart-Legende und Bayern-Vorstand: Für Sportwetten dürfte Oliver Kahn in Zukunft nicht mehr werben. Bild: obs

Der neue Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer öffnet den Markt für private Anbieter - aber mit Einschränkungen. Die Automatenwirtschaft setzt auf größere und bessere Spielhallen.

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          Die Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland für private Anbieter wird auch zum Preis von Werbebeschränkungen für die Unternehmen erfolgen. Zwischen sechs Uhr am Morgen und abends 21 Uhr darf laut des neuen Glücksspielstaatsvertrages keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino gezeigt werden. „Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern und Funktionären ist unzulässig“, heißt es im Ersten Abschnitt des Vertragswerkes unter Paragraph 5, Artikel 3.

          Am Donnerstag hatten die Ministerpräsidenten den Staatsvertrag verabschiedet, der von Mitte 2021 gelten soll. Dass zum Beispiel der ehemalige Welttorhüter Oliver Kahn als Vorstandsmitglied des FC Bayern oder einzelne Fußballstars das Angebot von Sportwettenanbietern propagieren, wäre dann unzulässig. Werbung von Anbietern auf Trikots oder Banden ist dagegen weiterhin erlaubt.

          Sperrdatei und 1000 Euro Limit im Monat

          Noch muss der Staatsvertrag von der EU notifiziert und den Länderparlamenten ratifiziert werden. Zur Entscheidung gehört der Aufbau einer Glücksspielbehörde zur Überwachung, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben soll. Datenschützer kritisieren das Durchleuchten jedes Spielers und das Sammeln sensibler Daten. Der Staat legt fest, wie viel Geld der Bürger für sämtliche Online-Glücksspielangebote im Monat ausgeben darf (1000 Euro) und überwacht alle Glücksspielaktivitäten.

          Der Unternehmensverband der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW), dessen Mitglieder zusammen fast sechs Milliarden Euro im Jahr in Spielhallen umsetzen, erkennt in dem neuen Staatsvertrag eine positive Wendung. „Mit Blick auf unser gewerbliches Spiel ist wesentlich, dass erstmals Qualitätskriterien für Spielhallen einen entscheidenden Stellenwert bekommen haben. Konkret ermöglicht der neue Staatsvertrag allen Ländern bestehende Mehrspielhallen weiterhin zu genehmigen“, sagte DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker der F.A.Z.

          Wenn also das Personal qualifiziert und geschult ist sowie eine Zertifizierung für eine solch größere Spielhalle besteht, kann der Betrieb zukünftig legal erfolgen. „Dies und die spielformübergreifende Sperrdatei begrüßen wir sehr“, fügt Stecker an. Weiterhin mache es jedoch keinen Sinn, dass in Zukunft online überall und jederzeit gespielt werden könne, aber die Spielhallen weiterhin untereinander einer Abstandsregel unterliegen würden.

          Zudem sei bedauerlich, dass das Trennungsgebot für verschiedene Glücksspielangebote manifestiert wwerde und in Spielhallen nicht auch Sportwetten oder Lottoscheine dem Kunden offeriert werden könnten. „Wir müssen aufpassen, dass wir ein gescheites terrestrisches Angebot behalten, sonst wandert der Kunde wegen der mangelnden Attraktivität in illegale Angebote ab“, sagte Stecker. 

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