F.A.Z. exklusiv : „Das Werbeverbot nutzt den Tabakkonzernen“
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Eine Plakatwerbung wie diese wäre in einigen Jahren verboten. Bild: Picture-Alliance
Die Union unterstützt nun auch ein Tabakwerbeverbot. Die Werbebranche hält das für sinnlos. Die E-Zigarettenhersteller ziehen sogar eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung.
Die Werbebranche und E-Zigarettenhersteller laufen Sturm gegen das geplante Tabakwerbeverbot, für das die Unionsfraktion am Dienstag den Weg freigemacht hat. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft hält das für eine „Entscheidung, die jeder Sinnhaftigkeit entbehrt“.
„Kommunikationsverbote widersprechen und ignorieren die Souveränität“ der Bürger, klagt der ZAW in einer Mitteilung. Die Bundesregierung solle von „unverhältnismäßigen Eingriffen in den Werbemarkt“ Abstand nehmen. „Das faktische Totalverbot der Werbung für ein legal hergestelltes und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt“ sei ein „bislang beispielloser Fall“. Es sei ohnehin schon verboten, Werbung auf Jugendliche auszurichten, deshalb gebe es gar keinen staatlichen Handlungsbedarf. Zudem sei die Zahl jugendlicher Raucher zurückgegangen. Der Jugendschutz ist ein häufig vorgebrachtes Argument für das Verbot.
Verband prüft Verfassungsbeschwerde
Das Bündnis für tabakfreien Genuss, ein Branchenverband von E-Zigarettenherstellern, zieht sogar eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung, weil das geplante Werbeverbot auch E-Zigaretten betrifft. „Es ist ein schwerer Fehler, beide Produktarten in einen Topf zu werfen“, teilt der Verband der F.A.Z. mit. „Statt aufzuklären, möchte man die entsprechende Werbung verbieten.“ Raucher würden so weiterhin Raucher bleiben, auch wenn es bessere Alternativen gebe.
Die Unionsfraktion stimmte am Dienstag dafür, Tabak-Plakatwerbung ab 2022 nach und nach zu verbieten. Damit wird eine Einigung der Koalition wahrscheinlich, die bisher am Widerstand der Union gescheitert war. Kanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Jens Spahn und die zuständige Ministerin Julia Klöckner (alle CDU) sind für ein Verbot. Die Pläne sehen vor, zunächst die Plakatwerbung für herkömmliche Tabakprodukte zu verbieten, bis zum 1. Januar 2024 auch die für Tabakerhitzer und E-Zigaretten. Von 2021 an wäre Kinowerbung in Filmen, in die Jugendliche gehen dürfen, untersagt, das Verteilen von Gratisproben ebenfalls, Außenwerbung an Fachgeschäften dagegen weiterhin möglich.
Werbeverbot nutzt Tabakkonzernen
Forscher gehen davon aus, dass jedes Jahr etwa 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben. Die volkswirtschaftlichen Kosten werden auf 100 Milliarden Euro geschätzt. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem noch auf Plakaten und im Kino geworben werden darf. Verboten ist Tabakwerbung schon im Fernsehen, Radio, in Zeitungen und Zeitschriften und nach Auskunft des ZAW auch in den sozialen Medien.
„Das Tabakwerbeverbot nutzt den Tabakkonzernen, vor allem Philip Morris mit Marlboro“, warnt Karsten Göbel, Mitinhaber der Berliner Werbeagentur Super an der Spree. „Das friert Marktanteile ein.“ Dennoch findet er ein Verbot richtig: „Ich finde das total sinnvoll, was die Union gemacht hat. Das kommunikative Image der Zigarette sorgt für einen ungesunden Lebensstil“, sagt Göbel, der filterlose Zigaretten raucht und in den neunziger Jahren Tabakwerbung gemacht hat. Damals sei Werbung für Zigaretten und Autos in der Branche sehr angesehen gewesen. „Beides ist heute gesellschaftlich das Uncoolste, das man machen kann“, sagt Göbel. Er wäre sogar noch weiter gegangen und hätte auch die Werbung innerhalb von Verkaufspunkten verboten. „Meine Kinder gehen schließlich in den gleichen Kiosk.“
Mediziner lobten die Entscheidung der Unionsfraktion: „Es ist höchste Zeit, gerade junge Menschen vor dem Einstieg in eine Raucherkarriere und den damit verbundenen schwerwiegenden Gefahren für die Gesundheit zu schützen“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt. Allerdings kritisiert er die Übergangsfrist. „Es bleiben der Industrie weitere Jahre, um süchtig machende Produkte zu bewerben.“ Philip Morris wollte sich zu laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht äußern.