Schon bei Verdachtsfällen: Wenn das Coronavirus die Grundrechte angreift
Schon bei Verdachtsfällen
Wenn das Coronavirus die Grundrechte angreift
Von Christian Geinitz, Berlin
Im Fall des Coronavirus kommt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz zur Anwendung. Es erlaubt, Menschen „abzusondern“, ihre Post zu lesen und Berufsverbote auszusprechen.
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