Der Brexit stört die Markenstrategie
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Die EU und das Vereinigte Königreich gehen nun getrennte Wege. Bild: dpa
Durch den Austritt aus der EU verlieren Unionsmarken ihre Gültigkeit im Vereinigten Königreich. Markeninhaber bekommen Klone.
Der „Deal“ ist zwar da. Aber von einem reibungslosen Brexit kann trotzdem keine Rede sein. Inhaber von Schutzrechten mit unionsweiter Geltung müssen sich damit auseinandersetzen, welche Auswirkung der Brexit für sie hat. Die Übergangsphase, in welcher Unionsrecht im Vereinigten Königreich unverändert fortgalt, ist zum Jahresende abgelaufen. Urheberrechte, Patente, Marken – wie geht es mit geistigen Eigentumsrechten jetzt weiter?
Das Urheberrecht wird stark durch das Unionsrecht geprägt. Gibt es auch kein einheitliches „Gemeinschaftsurheberrecht“, so werden die eigenständigen nationalen Urheberrechte durch viele Richtlinien sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weitgehend harmonisiert. An dieser Rechtsangleichung wird das Vereinigte Königreich nach dem Brexit nicht mehr teilhaben. Nun soll Urheberrecht, das Richtlinien bereits umsetzt, in Kraft bleiben. Außerdem werden internationale Verträge (wie das TRIPS-Abkommen und der WIPO-Urheberrechtsvertrag), denen das Vereinigte Königreich ebenso wie die EU beigetreten ist, weiter Geltung haben. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Urheberrecht im Vereinigten Königreich mit den Urheberrechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten zunächst vergleichbar bleiben wird.
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