Vorbereitungen für den Winter :
Auch Privathaushalte müssen im Ernstfall Gas sparen

Lesezeit: 2 Min.
Von Oktober an beginnt die Heizperiode.
Die Bundesnetzagentur listet auf, welche Verbräuche im Fall eines Gasmangels geschützt sind und welche nicht. Es zeigt sich: Der Begriff „geschützter Kunde“ ist relativ.

Auch Privathaushalte könnten in einer Gasmangellage verpflichtet werden, ihren Gasverbrauch zu senken. Dies geht aus einem Papier hervor, das die Bundesnetzagentur am Montag veröffentlicht hat. „Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz“, heißt es darin. „Die Bundesnetzagentur kann nicht ausschließen, dass in einer Gasmangellage auch gegenüber geschützten Kunden Anweisungen ergehen, den Gasbezug zu reduzieren.“ Zugleich sollen nicht geschützte Gaskunden wie beispielsweise Unternehmen einen „lebenswichtigen Bedarf“ an Gas erhalten.

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