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Start-up-Gründerin : „Unsere Mitarbeiter werden super genervt sein“

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass alle Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen. Bild: dpa

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass alle Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen sollen. Die Begeisterung bei den Unternehmern hält sich in Grenzen.

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          Um 6.30 Uhr klingelt der Wecker von Julia Piechotta: Einmal schlummern, und dann geht es unter die Dusche. Mit leerem Magen macht sich die Mitgründerin von Spoontainable auf ins Büro. Das Start-up für essbares Besteck aus Heidelberg hat sie seinerzeit gemeinsam mit ihrer Freundin Amelie Vermeer ins Leben gerufen: „In unseren Gesprächen gehen Arbeitsthemen und Privatgespräche einfach ineinander über. Das lässt sich auch gar nicht vermeiden als Geschäftspartner und beste Freundinnen“, sagt sie. In und zwischen den Besprechungen auch mal über die neusten Tiktok-Trends, die Wochenendplanung oder die abendlichen Sportübungen zu reden sei dabei nichts Außergewöhnliches.

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          Volontär

          Sich auch in ihrer Freizeit mit der Arbeit auseinanderzusetzen, empfindet Piechotta keinesfalls als Zumutung: „Für mich es ist ganz normal, beim Joggen noch über Ideen nachzudenken. Ich habe auf meinem Handy eine Notizenapp, damit ich schnell etwas aufschreiben kann.“ Wer seinen Beruf mit Leidenschaft ausübe, solle das auch ohne Kon­trolle tun können. Eine Pflicht, ein System zur Arbeitszeiterfassung bereitzustellen, wie sie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem September hervorgeht, lehnt sie deswegen ab. Arbeitszeiterfassung bedeute mehr Kontrolle, Bürokratie und Kosten. „Unsere acht Mitarbeiter werden super genervt sein“, sagt Piechotta.

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