Was dürfen Betriebsräte verdienen?
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Bernd Osterloh, ehemaliger Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG, sitzt als Zeuge im Zeugenstand bei einem Prozess rund um die Betriebsratsvergütung bei Volkswagen in der Stadthalle Braunschweig Bild: via REUTERS
Mal ist die Vergütung zu hoch, mal zu niedrig – und mitunter sogar eine Frage für die Strafverfolger.
Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle bei der Vertretung der Arbeitnehmer zu. Gerade in größeren Unternehmen sind sie jedoch häufig auch an wesentlichen Unternehmensentscheidungen beteiligt und arbeiten eng mit dem Management zusammen. Nicht selten sehen sie sich als gleichberechtigte Ko-Manager. Wie Betriebsräte zu bezahlen sind, ist allerdings immer wieder umstritten. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält dazu leider keine eindeutigen Regelungen. Aktuelle Brisanz hat das Thema dadurch gewonnen, dass die Vergütung von Betriebsräten im Mittelpunkt diverser strafrechtlicher Ermittlungsverfahren stand. War die Vergütung des Betriebsrats nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zu hoch, drohte den Verantwortlichen des Unternehmens der Vorwurf der Untreue. War das Gehalt dagegen zu niedrig bemessen, so konnte dies als strafbare Benachteiligung des Betriebsrats (§ 119 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz) qualifiziert werden. Wie kann dieses Dilemma aufgelöst werden?
Das Betriebsverfassungsgesetz enthält zur Bezahlung eines Betriebsrats nur wenig konturierte Vorgaben. Zum einen bestimmt es, dass ein Betriebsrat nicht schlechter bezahlt werden darf als solche Arbeitnehmer, die eine zum Zeitpunkt der Amtsübernahme vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben. Zum anderen verbietet das Gesetz aber auch eine Benachteiligung des Betriebsrats in seiner beruflichen Entwicklung. Insgesamt handelt es sich bei der Tätigkeit eines Betriebsrats nach der gesetzlichen Konzeption um ein Ehrenamt.
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