Kritik am Mutterschutzgesetz : „Zuzahlungszwang bei Fehlgeburt ist Skandal“
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Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, müssen aktuell noch Zuzahlungen leisten. Bild: dpa
Aktuell müssen Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, im Krankenhaus Zuzahlungen leisten. Die FDP kritisiert das – und fordert, Frauen, die ein Kind verlieren, mit Wöchnerinnen finanziell gleichzustellen.
Eine Fehlgeburt zu erleiden ist schon schlimm genug, hinzu kommen finanzielle Folgen, die kaum bekannt sind: Fehlgeburten gelten gemäß Mutterschutzgesetz nicht als Entbindungen, weshalb die Frauen bei Aufnahme in einem Krankenhaus Zuzahlungen leisten müssen. Darauf weist die FDP-Fraktion im Bundestag hin, die zugleich fordert, diesen Missstand abzustellen. Zwar würden die meisten Kosten von den Versicherungen übernommen. Anders als Mütter rund um die Geburt würden Frauen mit Fehlgeburten aber nicht von der Zuzahlungspflicht in Kliniken von 10 Euro am Tag befreit.
Eine Fehlgeburt sei mit erheblichen psychischen und physischen Belastungen verbunden, weshalb es nicht sein dürfe, dass die Frauen auch noch „zur Kasse gebeten“ würden, sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin und Medizinrechtlerin Katrin Helling-Plahr der F.A.Z. Dringend geboten sei die gesetzliche Klarstellung, dass der Begriff „Entbindung“ künftig auch Fehlgeburten umfasse, damit alle Frauen gleichbehandelt und von der Zuzahlung befreit würden. „Das ist auch eine Frage des Anstands“, meint die Abgeordnete.
In einer schriftlichen Antwort an die Liberalen bestätigt das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU), dass der Begriff der Entbindung die Fehlgeburten „grundsätzlich nicht erfasst“. Deshalb unterlägen diese auch nicht der Regelung, „der Frau die notwendige Zeit zur Regeneration von den körperlichen Belastungen infolge der Entbindungen zu gewähren (Wochenbett)“. Änderungen dazu seien weder im Mutterschutzgesetz noch im Sozialgesetzbuch V geplant.
Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf
Die Bundesregierung ist gleichwohl der Ansicht, die Patientinnen ausreichend zu berücksichtigen. Zum einen sei die rechtliche Erfassung des Begriffs Fehlgeburt im Mutterschutzgesetz genau deshalb erfolgt, weil Frauen in dieser Situation besonderen Belastungen ausgesetzt seien. Zum anderen hätten versicherte Frauen einen umfassenden Krankenkassenschutz, „der auch die medizinische Versorgung bei einer Fehlgeburt einschließt“.
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Mehr erfahrenDie Versicherung trage die ambulante oder stationäre Behandlung, die Psychotherapie, die Heil- und Hilfsmittelversorgung oder auch die Rehabilitation. Leistungen der Hebammenhilfe ließen sich bei einer Fehlgeburt ebenfalls in Anspruch nehmen. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit gälten die Bestimmungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zum Krankengeld.
„Der Schutzzweck wird missachtet“
All das reicht der FDP freilich nicht aus. Sie verlangt, dass auch die Zuzahlung entfällt und dass eine vollständige Gleichstellung mit Wöchnerinnen erfolgt. Mütter stünden unter dem besonderen Schutz des sozialen Rechtsstaats, gerade auch dann, wenn sie ihr Kind verloren hätten, betont Helling-Plahr: „Dass die Bundesregierung diesen Zustand ignoriert und damit den Schutzzweck des Sozialgesetzbuches missachtet, ist ein Skandal.“
Als Fehlgeburt oder spontaner Abort gilt die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch Ausstoßung oder Absterben einer unter 500 Gramm wiegenden Leibesfrucht oder vor Ablauf der 23. Schwangerschaftswoche. Nach dieser Frist oder bei höheren Gewichten spricht man von Totgeburten. Anders als diese unterliegen Fehlgeburten nicht der standesamtlichen Meldepflicht. Die meisten erfolgen zudem außerhalb von Krankenhäusern, sodass keine Gesamtzahlen bekannt sind. Früheren Angaben der Bundesregierung zufolge kommen in deutschen Kliniken auf 1000 Lebendgeburten etwa 40 Fehlgeburten, das sind rund 31 000 Fälle im Jahr. Die Zahl der registrierten Totgeburten ist etwa ein Zehntel so hoch.