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Neue Corona-Testverordnung : „Was gilt denn nun, drei Euro oder zehn?“

Vorbei mit kostenlos: Corona-Schnelltests kosten jetzt meistens etwas, wie viel, darüber herrscht Verwirrung. Bild: dpa

Seit Donnerstag sind für Bürgertests Zuzahlungen fällig. In den Zentren herrscht Verwirrung über die Abrechnung. Die Kassenärzte halten das ganze System für überflüssig und verweigern sich der Abrechnung.

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          Große Verwirrung an einer Teststation im Norden von Berlin. „Wieso 10 Euro?“, fragt eine ältere Dame und zeigt auf den Preisaushang an dem weißen Container. „Ich dachte, es wären drei.“ Tatsächlich gibt es seit Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung am Donnerstag drei Kategorien von Abrechnungen. Die gänzlich kostenfreien Tests stehen so genannten vulnerablen Gruppen zur Verfügung. Dazu zählen Kinder unter fünf Jahren, Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, Angehörige von Covid-Infizierten, Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, chronisch kranke Menschen, die sich nicht impfen lassen können, pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige eines Infizierten sowie Besucher von Altenheimen, Kliniken, Dialysezentren, Hospizen oder anderen medizinisch-pflegerischen Stellen. Auch Personen mit positiven PCR-Tests, sie sich aus der Isolation freitesten wollen, zählen zu dieser Gruppe.

          Christian Geinitz
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin

          Drei Euro Zuzahlung müssen solche Kunden leisten, die Veranstaltungen in Innenräumen besuchen, die Kontakt zu Personen im Alter von 60 oder mehr Jahren oder zu Hochrisikopatienten mit Behinderungen oder Vorerkrankungen haben. Auch wenn die Corona-Warn-App rot leuchtet, kann man sich für drei Euro Selbstbeteiligung untersuchen lassen. „Bei allen anderen bezahlt der Staat keinen Corona-Test“, heißt es auf dem Aushang. „Wir bieten die Durchführung des Tests für zehn Euro an.“ PCR-Tests nach positivem Schnelltest seien im übrigen weiter unentgeltlich.

          Jeder, der hier einen Abstrich nehmen lassen will, muss vorher online oder auf Papier ein Formular ausfüllen. Neben den persönlichen Daten ist auch der Testgrund anzugeben. Für die gänzlich kostenfreie Version gibt es fünf Kästchen (Kind, schwanger und so weiter), für die Drei-Euro-Selbstbeteiligung steht als Möglichkeit die Kategorie „Schnelltest Risikoexposition“ zur Verfügung, für die Zehn-Euro-Alternative das Kästchen „kostenpflichtiger Test“.

          Wahrheitsgemäße Angaben

          Der Testwillige bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er zu der gewählten Gruppe gehört und dass er „wahrheitsgemäße Angaben“ gemacht hat. Außer im Zehn-Euro-Fall sollen die Testgründe nachgewiesen werden, etwa durch Ausweise, Atteste, Bescheinigungen oder glaubwürdige Erklärungen. Ganz klar ist das Verfahren aber nicht, denn der Aushang sagt: „Teilweise sind Nachweise erforderlich, etwa Eintrittskarten für Veranstaltungen.“ Für Heim- und Klinikbesucher hält die Station einen Vordruck bereit, in dem die Einrichtung mit Stempel und Unterschrift bestätigt, dass der Antragsteller „eine bei uns betreute und untergebrachte Person besucht“.

          Für jeden anlassbezogenen Test erhält die Station nicht mehr 11,50 Euro wie noch vor zwei Tagen, sondern nur noch 9,50 Euro. In der Regel kommen 6,50 Euro vom Staat und 3 Euro von den Getesteten. Bei den vulnerablen Gruppen erstatten die Behörden den Gesamtbetrag. Für Tests außerhalb der vorgegebenen Anlässe gibt es aber keinerlei Erstattung, weshalb der Stationsbetreiber, ein Arzt, zehn Euro nimmt. „Warum nicht 9,50 Euro? Naja, das Bargeldhandling ist schon mühsam genug, wir wollten nicht auch noch ständig 50 Cent rausgeben müssen“, sagt der Mann im hellblauen Polohemd.

          Die Leute haben das Kleingeld und sind bereit zu zahlen

          Rund 200 Tests am Tag finden an der Teststelle statt, das habe sich seit der Neuordnung nicht wesentlich geändert. „Die Leute haben das Kleingeld und sind bereit zu zahlen“, sagt der Chef. „Ich halte das auch für richtig, weil es viel Betrug gab, das muss man eindämmen.“ In ungeregelten Zeiten zählten die Betreiber am Abend die Testbögen und meldeten deren Zahl ohne Prüfung an die Abrechnungsstellen weiter. „Niemand hat gemerkt, ob man 100 oder 1000 Tests abgerechnet hat“, sagt der Arzt. „Das hat ja förmlich zum Schummeln eingeladen.“

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