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Verpflichtende Katastrophenvorsorge : Zweifel am Gesetz zur Klimaanpassung der Kommunen

  • Aktualisiert am

Entgegen des „Durchgriffsverbots“: Deutsche Kommunen sehen den von Umweltministerin Steffi Lemke vorgestellten Gesetzesentwurf zur Klimaanpassung kritisch. Bild: dpa

Die Städte und Gemeinden melden Verfassungszweifel an. Die nötigen Finanzmittel müssten aus einer neuen Gemeinschaftsaufgabe kommen.

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          Die deutschen Städte, Landkreise und Gemeinden sehen die Pläne der Bundesregierung skeptisch, die Kommunen zu sogenannten Klimaanpassungsplänen zu verpflichten. „Ob das verfassungsrechtlich regelbar und zulässig ist, daran haben wir allergrößte Zweifel“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Hans-Günter Henneke, der F.A.Z. Der Bund wolle Verpflichtungen zur Klimaanpassung vorschreiben, was dem „Durchgriffsverbot“ im Artikel 84 des Grundgesetzes widerspreche. Dort heißt es: „Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.“

          Auch die Finanzierung der kommunalen Klimainvestitionen sei völlig ungeklärt, so Henneke: „Es stellt sich die Frage, wer das alles bezahlen soll.“ Bernd Düsterdiek vom Städte- und Gemeindebund schließt sich den Zweifeln an. Die Klimaanpassung sei richtig, müsse aber am Ort selbst geregelt werden. Als fortgesetzte Förderung, die sich Bund und Länder teilten, forderte er eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung“, wofür das Grundgesetz geändert werden müsse. Dafür sei das Bundesumweltministerium offen.

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