EuGH-Urteil : Verpasst die EU ohne Gen-Scheren den Anschluss?
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Das Siegel „ohne Gentechnik“ auf einer Packung Wiener Würstchen in einem Bio-Supermarkt. Bild: dpa
Nach dem EuGH-Urteil zu den Gen-Scheren spricht die Industrie von einer politisierten Entscheidung. Der Handel aber freut sich.
Die großen Erwartungen künftiger Innovationen in der Pflanzenzucht und Biotechnologie, die Zuchtkonzerne und Wissenschaftler gehegt hatten, sind am Mittwoch enttäuscht worden. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen die Empfehlung des Generalanwalts entschieden hatte, dass sämtliche Methoden der neuen Gentechniken unter die strengen europäischen Regulierungs- und Vorsorgestandards für Gentechnik fallen, malten die Interessenvereinigungen der Wirtschaft schwarz für den Biotechnologiestandort Deutschland und Europa.
„Europa läuft Gefahr, den Anschluss an andere Weltregionen zu verpassen“, urteilte etwa der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Eine „deutliche Abkehr von Innovationen und Fortschritt in der Landwirtschaft“ machte der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) aus, der rund 130 überwiegend mittelständische Zuchtunternehmen vertritt. Gerade die deutschen Pflanzenzüchter hatten die Hoffnung geäußert, dass sie gegen die globalen Zuchtkonzerne Bayer, Syngenta, Du Pont und KWS durch eine liberale Regulierung der sogenannten Gen-Scheren wie „Crispr-Cas“ Wettbewerbsvorteile gewinnen könnten. Denn die neue Technik gilt im Vergleich mit den seit den 1990er Jahren entwickelten transgenen Zuchtmethoden als schneller, weniger teuer und präziser.
Wie aus Kreisen des Bundesministeriums für Landwirtschaft zu hören war, hatte diese Sichtweise auch das CDU-geführte Haus überzeugt. Das Ministerium von Julia Klöckner (CDU) setzte auch sprachlich früh ein Zeichen und schrieb in seinen Mitteilungen nicht von Gentechnik, sondern von „neuen Züchtungstechnologien“. So vertraten auch die dem Ministerium nachgeordneten Fachbehörden wie das Julius-Koch-Institut oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Standpunkt, dass Brüssel entsprechend genveränderte Pflanzen oder Tiere rechtlich nicht nach der Zuchtmethode, sondern dem Zuchtergebnis behandeln solle.
China ist am „liberalsten“
Im Falle simpler „Schnitte“ am Genom – wenn also keine artfremde Gensequenz eingesetzt wird, was mit Crispr-Methoden auch möglich ist – sei das Ergebnis schließlich nicht von natürlich vorkommenden Mutationen zu unterscheiden, so die Fachleute etwa des BVL. Solche Genomänderungen werden seit etwa den 1930er Jahren auch mit Hilfe radioaktiver oder chemischer Behandlung des Saatguts provoziert.
Der EuGH entschied, dass diese etablierten Techniken ausnahmsweise nicht unter die GVO-Gesetzgebung fallen sollten – es sei denn, ein Mitgliedstaat wolle das für sich so handhaben. Ansonsten seien biotechnisch herbeigeführte „Mutationen“ aber als Gentechnik zu behandeln. Das führt für die Hersteller vor allem dazu, dass sie aufwendige Risikoprüfungen finanzieren müssen, und dass sie die Produkte im Laden als Gentechnik kennzeichnen müssen.
In Europa Produkte wie Saatgut zu entwickeln, die in anderen Teilen der Welt verkauft werden, steht den Unternehmen frei. In der Praxis hatten allerdings Unternehmen wie Bayer, BASF oder KWS Saat viel Forschungspersonal und ganze Abteilungen vor allem in die Vereinigten Staaten ausgelagert, an deren Westküste ein globales Zentrum für Pflanzenbiotechnologie entstanden ist. In den Vereinigten Staaten müssen die ersten Lebensmittel, die durch Gen-Scheren „optimiert“ wurden, im Handel nicht gekennzeichnet werden. Sie unterliegen auch nicht der Gentechnikgesetzgebung – so zum Beispiel ein Champignon, der keine braunen Druckstellen mehr bildet. Global gilt neben den Vereinigten Staaten und Großbritannien auch China als das „liberalste“ Land hinsichtlich der Anwendung der Gen-Scheren. Sie werden in China auch auf das menschliche Erbgut angewandt.
Strenge Regulierung für eine mächtige Technologie
Paradoxerweise klagte auch der Verband der Chemischen Industrie in düsteren Tönen. Denn eines der Versprechen der „Crispr-Cas“-Befürworter ist, dass mittels dieser Technik Pflanzen gezüchtet werden könnten, die mit deutlich weniger chemischen Pestiziden auskommen könnten. Wäre dies der Fall, müssten sogar die Grünen ihr klares Nein überdenken, hatte vor wenigen Tagen der Parteivorsitzende Robert Habeck der F.A.Z. gesagt. Die Interessenvereinigung der Biotechnologie, „Bio Deutschland“, sah im Urteil eine Abkehr von der wissenschaftlichen Vernunft. Es werde „überreguliert, ohne dass dies wissenschaftlich gerechtfertigt wäre.“
So klar, wie es Industrieverbände und einige Wissenschaftler darstellen, ist das Urteil „der Wissenschaft“ jedoch nicht. Selbst die Wissenschaftlerin, die Mit-Entdeckerin der „Gen-Scheren“ 2009 war, ist für eine strenge Regulierung. Emmanuelle Charpentier, Direktorin am Berliner Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie, sagte dem Deutschlandfunk: „Diese Technologie ist mächtig, und deshalb brauchen wir eine strenge Regulierung. Europa könnte eine Vorreiterrolle spielen.“
Mehr als 90 Prozent der Deutschen sind Befürworter strenger Regulierung und Kennzeichnung – so auch Handelsketten wie Aldi, Rewe und Lidl. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD schreibt „Wahlfreiheit“ für Verbraucher vor – das dürfte heißen: Kennzeichnungspflicht. Das EuGH-Urteil fand Beifall von SPD, Grünen, Umweltverbänden wie dem BUND und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.
Anmerkung der Redaktion: Ein fälschlich dem Industrieverband VCI zugeordnetes Zitat wurde aus dem Artikel entfernt.