Verjährung bei Falschberatung : BGH verwirft Tausende von Anlegeranträgen
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Bundesgerichtshof in Karlsruhe Bild: dpa
Um die Verjährung ihrer Schadensersatzforderungen aus Falschberatung zu verhindern, hatten Tausende Anleger Musteranträge verwendet. Nun hat der Bundesgerichtshof die Anträge für ungültig erklärt. Sie seien zu unpräzise.
Tausende Anträge, mit denen Anleger eine Verjährung ihrer Schadensersatzforderungen verhindern wollten, waren ungültig. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag. Konkret ging es dabei um vier Fälle vor, in denen Ehepaare sich 1999 und 2001 an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt hatten – vermittelt über den AWD-NachfolgerSwiss Life Select Deutschland GmbH, dem sie Falschberatung vorwerfen.
Um zunächst einmal preisgünstig die zehnjährige Verjährungsfrist zu wahren, hatten sie im Dezember 2011 Güteanträge bei einer staatlich anerkannten Gütestelle in Freiburg eingereicht. Da der Finanzdienstleister keine außergerichtliche Einigung wollte, verwendeten die Kläger Musteranträge, die Anwälte vorformuliert hatten. Diese waren den obersten Zivilrichtern nun jedoch zu ungenau.
Die Richter verlangen, dass darin zumindest die konkrete Kapitalanlage genannt wird, ferner die Zeichnungssumme, der Zeitraum und – zumindest grob – der Hergang der angeblichen Falschberatung sowie das Ziel des Rechtsstreits. Denn der Gegner müsse erkennen können, ob er sich dagegen verteidigen und sich auf ein Güteverfahren einlassen wolle. Auch der neutrale Schlichter müsse über diese Umstände informiert werden (Az.: III ZR 189/14 u.a.).
Der Bundesgerichtshof schreibt zu den Folgen seiner Entscheidung selbst: „Damit erweist sich eine große Zahl derzeit laufender Klagen von Kapitalanlegern als unbegründet.“