Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht für Bürgschaften
BGH-Urteil
Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht für Bürgschaften
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Wer eine Bürgschaft abschließt, kann davon nicht unter Berufung auf das Widerrufsrecht zurücktreten, urteilt der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Unternehmer, der für seinen eigenen Betrieb gebürgt hatte.
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