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Umstrittene Anleihekäufe : Ultimatum abgelaufen – die EZB scheint aus dem Schneider

Im Krisenmodus: EZB-Präsidentin Christine Lagarde Bild: dpa

Viel Wirbel hatte das Bundesverfassungsgericht ausgelöst mit seinem kritischen Urteil zur Geldpolitik der EZB, heute endet eine Frist für die Bundesbank: Und nun?

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          Es hatte eingeschlagen wie eine Bombe: Am 5. Mai dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Aufsehen erregenden Urteil die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) ins Visier genommen – im Augenblick immerhin eines der zentralen Instrumente der europäischen Geldpolitik.

          Christian Siedenbiedel
          Redakteur in der Wirtschaft.

          „Kompetenzwidrig“ sei die Entscheidung des EZB-Rates aus dem Jahr 2015 für das Anleihekaufprogramm PSPP („Public Sector Purchase Programme“) gewesen, wetterte das Gericht um seinen damaligen Präsidenten Andreas Voßkuhle. Und setzte ein Ultimatum: Innerhalb von drei Monaten solle die Institution darlegen, dass eine ausreichende Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe auch im Hinblick auf die zahlreichen Nebenwirkungen etwa für Sparer oder für Immobilienpreise erfolgt sei. Andernfalls, so die gewaltige Drohung, werde sich die Deutsche Bundesbank, immerhin einer der wichtigsten Akteure im Eurosystem, nicht mehr an den Anleihekäufen beteiligen dürfen.         

          Jetzt, am heutigen Mittwoch, sind die drei Monate um. Und was ist passiert?

          Lange hatten Rechtsgelehrte, Politologen und Ökonomen darüber diskutiert, wie es die EZB schaffen könnte, aus dem Dilemma herauszukommen. Die europäische Notenbank durfte sich auf der einen Seite nicht den Anordnungen eines nationalen Gerichts unterwerfen. Anderseits konnte sie den Konflikt aber auch nicht gut eskalieren lassen – wenn dabei die Gefahr bestünde, dass die Bundesbank aus den geldpolitischen Anleihekäufen ausscheiden muss.

          Das, so trieben es die Dramatiker unter den Beobachtern auf die Spitze, hätte womöglich das Ende der gemeinsamen europäischen Währung bedeuten können. Das „Aus“ für den Euro.

          Aktiv zu werden, ohne aktiv zu werden

          So schlimm ist es nun nicht gekommen. Die EZB hat einen Weg gefunden, aktiv zu werden, ohne aktiv zu werden, wie es ein Ökonom formulierte. Die Notenbank hat Dokumente von erheblichem Umfang zusammengestellt, die belegen sollen, dass die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufen ausreichend abgewogen wurde. Zum Teil sind das Protokolle von EZB-Ratssitzungen, zum Teil ältere Analysen.

          Es wurde genau darauf geachtet, dass man keines dieser Papiere extra für das Bundesverfassungsgericht angefertigt hat. Aber zugleich wurde beispielsweise in das Sitzungsprotokoll des EZB-Rates aus dem Juni, das also nach dem Urteil angefertigt wurde, eine auffällig lange Passage über die Verhältnismäßigkeit von Anleihekäufen  aufgenommen.

          Flankiert wurden die Papiere von Reden der EZB-Direktorin Isabel Schnabel und des EZB-Chefvolkswirt Philip Lane, die nochmal darlegten, dass Anleihekäufe durchaus wirkten, und zwar auf Inflation und Wirtschaftsleistung, und dass die Nebenwirkungen zwar vorhanden, aber doch geringer seien, als viele dächten.

          „Die zusätzlichen Verluste für die Sparer sind vernachlässigbar“, sagte Schnabel über die jüngsten Anleihekäufe in der Krise. Und: „Es gibt keine Anzeichen, die darauf hindeuten, dass sich Staaten aufgrund gefallener Renditen übermäßig am Kapitalmarkt verschulden.“

          Die Dokumente wurden der Bundesbank übergeben, diese hat sie der Bundesregierung und dem Bundestag zukommen lassen. Beide Institutionen attestierten, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts seien aus ihrer Sicht erfüllt. Die Darlegungen der EZB seien „nachvollziehbar“.

          Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) schrieb das zunächst in einem Brief an seinen Vorgänger, den jetzigen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble. Ein weiteres Schreiben mit ähnlicher Tendenz setzte er an das Bundesverfassungsgericht auf. Dass einzelne Bundestagsabgeordnete sich beklagten, so schnell habe man die Flut an Dokumenten, die zum Teil nur bei der Geheimschutzstelle des Bundestages unter Auflagen eingesehen werden konnten, gar nicht auswerten können, hatte offenbar keine Auswirkungen.   

          Entscheidend ist zunächst: Die Deutsche Bundesbank sieht nun alle Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts als erfüllt an. Sie ist der Auffassung, weiter Anleihen kaufen zu dürfen. Der heutige 5. August  wird also nicht der historische Tag, an dem die Notenbank eines großen Mitglieds der europäischen Währungsunion aufhören muss, sich an dem geldpolitischen Instrument der Anleihekäufe zu beteiligen. Er wird nicht der Tag, an dem die Euro-Politik endete.

          „Ebenso wie der Bundestag und die Bundesregierung ist auch der Vorstand der Deutsche Bundesbank der Auffassung, dass damit die Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 5. Mai erfüllt sind“, sagte ein Bundesbank-Sprecher. Und: „Die Deutsche Bundesbank wird sich deshalb weiterhin an Käufen im Rahmen des Anleihekaufprogramms PSPP beteiligen.“

          Das neue, in der Corona-Krise aufgelegte Programm der EZB, PEPP genannt („Pandemic Emergency Purchase Programme“), hätte das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts wohl ohnehin nicht betroffen. Es rechtfertigt sich ja auch in erster Linie durch die besondere Situation der Pandemie und die Schwere des damit verbundenen wirtschaftlichen Einbruchs.

          Aber die Notenbanken lassen auch die älteren Anleihekaufprogramme durchaus noch weiterlaufen. Da hätte es ein erhebliches Durcheinander und vermutlich auch Verwerfungen an den Märkten geben können, wenn die Bundesbank keine Anleihen mehr hätte kaufen dürfen. Oder wenn sie sogar ihre Bestände hätte zurückführen müssen. An den Finanzmärkten hatte das aber wohl kaum jemand erwartet, sonst hätte es dort viel mehr Turbulenzen geben müssen.

          Damit bleibt die Frage: Prüft das Bundesverfassungsgericht jetzt, ob mit dem Ablauf seines Ultimatums alle Anforderungen erfüllt sind?

          Viele Bürger in Deutschland hatten das wohl angenommen, nach allem, was man hört. Der Verfassungsrichter Peter Huber allerdings hatte im Interview mit der F.A.Z. im Juni schon durchblicken lassen, dass das Gericht von sich aus eigentlich gar nicht mehr tätig werden wird. „Die Bundesbank ist an unsere Entscheidung gebunden, aber sie muss in eigener Verantwortung feststellen, ob die Begründung der EZB unsere Vorgaben erfüllt oder nicht“, hatte Huber gesagt: „Das Bundesverfassungsgericht ist nicht weiter involviert.“

          Die Kläger lassen nicht locker

          Das wäre jetzt also geschehen. Die Bundesbank hat, wie Bundesregierung und Bundestag, „grünes Licht“ gegeben. Die EZB scheint erst einmal aus dem Schneider.

          Aber war es das damit wirklich? Die Kläger beim Bundesverfassungsgericht sind aber auch schon wieder in Karlsruhe. Das Gericht hat den Eingang eines entsprechenden Antrags auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bestätigt. Und Bernd Lucke, der Wirtschaftsprofessor, AfD-Gründer und einer der Kläger in dem Fall, deutete gegenüber der F.A.Z. an, man wolle weitermachen.

          Zunächst einmal streben die Kläger Akteneinsicht an. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass ein Teil der Unterlagen, mit denen die EZB die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe rechtfertigt, geheim sind. Und sie wollen eine stärkere inhaltliche Prüfung der Abwägung der Verhältnismäßigkeit.

          Der Streit geht weiter

          Sowohl Bundesregierung und Bundestag, als auch die Bundesbank hatten vor allem auf die formale Erfüllung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts abgestellt. Auch Verfassungsrichter Huber hatte allerdings hervorgehoben: „Entscheidungen müssen gegenüber der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden – wie das gemacht wird, ist mir eigentlich egal.“

          Die Rechtstreitigkeiten dürften also weitergehen – aber die Bundesbank darf bis auf weiteres weiter Anleihen kaufen. Alle, die sich eine stärkere Beschränkung der Freiheiten der EZB durch das Bundesverfassungsgericht und die nationalen Institutionen in Deutschland gewünscht hätten, dürften enttäuscht sein. Alle, die genau dadurch Schaden für Europa befürchtet hatten,  aber werden erleichtert sein.

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