Ein Brücken-Soli, Bildungs-Soli oder Bundeswehr-Soli
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Nach dem Soli-Entscheid: Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München hat der Politik einige Hausaufgaben gegeben. Bild: dpa
Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Steuerzahler-Ehepaars gegen den Solidaritätszuschlag gerade zurückgewiesen. Und den Ball zurück gespielt zur Politik. Die hat nun einige Möglichkeiten. Wird der Soli je abgeschafft?
Der Solidaritätszuschlag ist erstaunlich langlebig. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), der die Klage eines sich geschröpft fühlenden Steuerzahler-Ehepaars kühl abservierte, haben seine Befürworter Oberwasser. Wie sehr, belegt ein kleiner Disput zwischen dem Finanzminister Baden-Württembergs und dem Präsidenten des Ifo-Instituts in München. Dazu später mehr. Klar ist, das höchste Steuergericht hat es nicht gewagt, nach bald dreißig „Soli“-Jahren der Politik in den Arm zu fallen. Es könnte ihr sogar neue Ausgaben-Spielräume verschaffen, ohne großen Ärger zu riskieren, der gemeinhin mit einer Steuererhöhung verbunden ist – wenn das Bundesverfassungsgericht nicht doch noch eingreifen sollte.
Die höchsten Richter sind auf jeden Fall gefragt. Führende FDP-Politiker haben im August 2020 Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlagsgesetz eingereicht, dazu gehörten Christian Dürr, der heute Vorsitzender der FDP-Fraktion ist, sowie Florian Toncar und Katja Hessel, beide seit Dezember 2021 Parlamentarische Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium. Aber auch die beim BFH unterlegenen Kläger haben sich entschlossen gezeigt, ihren Fall vor das höchste deutsche Gericht zu bringen. Somit ist die Soli-Sache noch nicht endgültig juristisch entschieden.
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