Urteil : Booking.com verliert am EuGH
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Der EuGH entschied am Dienstag über Fragen in einer Klage gegen Booking.com. Bild: dpa
Der EuGH entschied am Dienstag in einem Urteil über die Zuständigkeit des Landgerichts Kiels. Auslöser war eine Klage wegen Marktmissbrauchs gegen Booking.com.
Wenn deutsche Hotels der niederländischen Buchungsplattform Booking.com Marktmissbrauch vorwerfen, können sie vor deutschen Gerichten dagegen vorgehen. In diesen Fällen greift eine EU-rechtliche Sonderklausel bei Klagen gegen eine „unerlaubte Handlung“, entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az: C-59/19).
Damit konnte das Hotel Wikingerhof in Kropp bei Flensburg einen wichtigen Zwischenerfolg im Streit mit Booking.com erreichen. Der norddeutsche Hotelbetreiber gab an, dass ihm wegen der beherrschenden Stellung von Booking.com bei der Vermittlung von Hotels und anderen Unterkünften keine andere Wahl bleibe, als einen Vertrag mit dem niederländischen Buchungsportal abzuschließen. Bestimmte Praktiken von Booking.com seien aber „unbillig“, denn die Plattform nutze ihre marktbeherrschende Stellung aus.
So würden Preise ohne Zustimmung des Hotels als „vergünstigt“ angepriesen und eine gute Plazierung auf der Plattform werde nur gegen eine Provision von über 15 Prozent gewährt. Bei der Klage von Wikingerhof hielt sich das Landgericht Kiel nicht für zuständig. Schließlich legte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Streit dem EuGH vor, um die Zuständigkeit zu klären.