
Ursula von der Leyen : Sprengstoff im Rentenpaket
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Ursula von der Leyen Bild: dapd
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat ein „Rentenpaket“ geschnürt. Darin stecken viele teuere Wohltaten: Manches ist auch unfair. Eine Analyse.
In den Poststellen der Bundesministerien ist ein Paket eingetroffen, das Sprengstoff birgt. Absenderin ist Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, sie hat ihr „Rentenpaket“ in die Ressortabstimmung geschickt. Noch vor der Sommerpause soll auch der Bundestag es gutheißen. In dem Paket stecken Wohltaten wie die neue Zuschussrente für Geringverdiener, Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, mehr Geld für die medizinische Rehabilitation und höhere Zuverdienstgrenzen für Frührentner. Als Annex will von der Leyen zudem bald Details zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige nachreichen.
Mit dem Paket bringt die CDU-Politikerin die Reform auf den Weg, die sie nach ihrem mehrmonatigen „Rentendialog“ mit Fachleuten für notwendig erachtet zur Bekämpfung von Altersarmut. Denn mit dem Anspruch, auf diese durch wirtschaftlichen und demografischen Wandel wachsende Gefahr zu reagieren, ist Schwarz-Gelb 2009 gestartet. Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände zeigen sich enttäuscht. Von der Leyens Zuschussrente komme denen gar nicht zugute, die ein besonders hohes Armutsrisiko hätten, monieren sie.
Der Schlüssel zu einer auskömmlichen Rente liegt in der Bildung
Was ist dran am Lieblingsprojekt der Ministerin? Sie will die Kleinrenten derer bis auf 850 Euro aufstocken, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben - so wenig, dass ihre Rente nicht oder kaum über den rund 680 Euro liegt, die man vom Staat als Grundsicherung bekommt, wenn man kaum oder nie gearbeitet hat. „Lebensleistungsanerkennungsgesetz“ heißt von der Leyens Entwurf deshalb auch sperrig. Darin stellt die Ministerin Anforderungen an die Zuschussrentner: Sie müssen - nach mehrjähriger Übergangszeit - nachweisen, dass sie immer privat für das Alter vorgesorgt haben. Und sie müssen am Ende 45 Versicherungsjahre und 35 Beitragsjahre (einschließlich Kindererziehung und Pflegezeiten) belegen können.
Damit ist klar: Wer im Leben lange arbeitslos war, kann nicht 850 Euro bekommen; er muss mit der Grundsicherung zufrieden sein. Die Opposition beklagt das zu Unrecht. Denn Rentenpolitik kann nicht die Fehlentwicklungen eines Arbeitslebens reparieren. Der Schlüssel zum auskömmlichen Einkommen im Alter liegt in Schulbildung, Ausbildung, Weiterbildung. Versäumnisse, die hier begründet liegen, können nicht der Rentenversicherung aufgebürdet werden. Die Logik der Opposition, dann könne es nur ein Mindestlohn richten, überzeugt nicht. Denn auch damit erwirbt nur Rentenansprüche, wer dauerhaft Arbeit hat.
Von der Leyen opfert das Äquivalenzprinzip
Die Zuschussrente hilft nicht nur nicht gegen Altersarmut, sie ist auch teuer und unfair. Die Rentenbeitragszahler sollen mitzahlen für eine Fürsorgeleistung, die im Jahr 2030 rund 3,4 Milliarden Euro kosten wird. Die Zuschussrente ist zudem ungerecht gegen jene, die leer ausgehen, weil sie nur auf 34 Beitragsjahre kommen oder zu wenig geriestert haben, und gegen jene, die sich aus eigener Kraft 850 Euro Rente erarbeitet haben. Von der Leyen opfert das Äquivalenzprinzip, die Bindung der Rente an die Arbeitsleistung. Sie schwächt so die Akzeptanz des Rentensystems. Es bleibt zu hoffen, dass die Kritiker der Zuschussrente - vom Koalitionspartner FDP über die Rentenversicherung bis zum Sachverständigenrat - sie im parlamentarischen Verfahren noch abbiegen können. Sollte dies gelingen, dürfte indes die Fraktion lauter werden, die unter dem Rubrum „Lebensleistung“ eine noch bessere Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten fordert, CSU und Frauenunion.
Nicht alles in von der Leyens Paket gehört in die Ablage. Die Verbesserungen für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten summieren sich zwar letztlich auf den stolzen Betrag von fast einer Milliarde Euro. Die neuen Zurechnungszeiten sind aber der Heraufsetzung der gesetzlichen Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre geschuldet.
Ein Aspekt des späteren Rentenbeginns ist auch die „Kombirente“: Wer vorzeitig mit Rentenabschlägen schon mit 63 Jahren in Ruhestand geht, soll künftig mehr als nur 400 Euro hinzuverdienen können - nämlich bis zu seinem Höchsteinkommen in den letzten 15 Jahren. Idealerweise führen die neuen Verdienstgrenzen zu einer Aufweichung der starren Rentenaltersgrenze und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt, auf dem Ältere gebraucht werden - selbst wenn sie nicht mehr Vollzeit arbeiten können oder wollen.
Details schuldet die Arbeitsministerin noch den Selbständigen, die sie zur Altersvorsorge verpflichten will. Denn aller Voraussicht nach gehören sie, besonders die Solo-Selbständigen ohne eigene Mitarbeiter, zu den ersten Anwärtern, im Alter arm zu werden, weil sie nicht genug vorsorgen. Von der Leyen verzichtet zum Glück darauf, alle in die gesetzlichen Rentenversicherung zu zwingen. Sie will ein Wahlrecht für die Art der Absicherung gewähren. Mit der Variante werden Selbständige leben können, zumal es großzügige Übergangsregeln geben und die Vorsorgepflicht erst die treffen wird, die heute unter 30 sind.
Der fürsorgende Staat muss nicht sehenden Auges das neue Risiko übernehmen, Selbständigen zunehmend den Lebensabend zu finanzieren. Aber er darf auch nicht neue Milliardenverpflichtungen eingehen, die das Rentensystem sprengen. Manchmal ist ein Päckchen besser als ein Paket.