Urheberrechte im Internet : Acta oder der Schutz der Raubritter
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Mit Guy-Fawkes-Maske: Demonstranten gegen das Acta-Abkommen Bild: dapd
Die Lobby der Unterhaltungsindustrie war offensichtlich so groß, dass Acta unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Unterschriftsreife gebracht wurde. Doch das Abkommen gegen Produktpiraterie verletzt das Rechtsempfinden der Bürger. Ein Standpunkt von Volker Grossmann und Guy Kirsch.
In der gegenwärtigen Debatte über Acta, mittels dessen auch das Urheberrecht im digitalen Zeitalter durchgesetzt werden soll, wird überraschenderweise wenig, wenn überhaupt die Frage angesprochen, wie es um die Legitimität des geltenden Urheberrechts bestellt ist.
Wenn von Urheberrechten die Rede ist, so wird gängig das Bild des einzelnen Musikschaffenden, Buchautors oder Filmemachers heraufbeschworen, der durch das freie Herunterladen oder Kopieren um den Lohn seiner Mühen gebracht wird und - so bestohlen und entmutigt - das Dichten, Filmen und Komponieren lässt: Die Verödung des Kulturlebens als Folge der Verletzung von Eigentumsrechten. Es ist allerdings eher anzunehmen, dass der einzelne Künstler im Regelfall seine Urheberrechte an die Unterhaltungsindustrie abgetreten und im Gegenzug nichts oder wenig bekommen hat.
Künstler und Autoren als menschliche Schutzschilde
Dennoch wurden wohl nie so nachdrücklich die Eigentumsrechte der einzelnen Künstler betont wie jetzt. Man ist versucht zu sagen: Die einzelnen Künstler und Autoren werden als menschliche Schutzschilde eingesetzt. Denn Urheberrechte manifestieren oftmals eine im vordigitalen Zeitalter erworbene Machtposition, mittels derer die Unterhaltungsindustrie eine Rente, das heißt ein leistungsloses Einkommen, erwirtschaftet. Wie ehedem die Raubritter: Auch diese nahmen die Bauern aus, die ihre Waren in die Stadt bringen wollten, ebenso die Städter, die auf dem Markt einkaufen wollten - und rechtfertigten dies damit, dass sie die Sicherheit der Wege gewährleisteten.
Diese Renten sind nun in der Tat bedroht; und zwar von zwei Seiten. Erstens eröffnet die Informationstechnologie den einzelnen Musikliebhabern bis anhin ungeahnte Möglichkeiten, sich die Musikerzeugnisse anzueignen oder untereinander zu tauschen, ohne den Wegezoll an die Raubritter zu entrichten. Interessant ist dabei, dass diese meist jugendlichen Musikliebhaber dabei kein schlechtes Gewissen haben. Dies nur damit erklären zu wollen, dass hier das entgeltlose Aneignen leicht ist, greift zu kurz. Der IT-Spezialist Ray Kurzweil weist wohl zu Recht darauf hin, dass etwa beim Telefonieren, das gleichfalls technisch leicht kostenlos zu haben wäre, dies nicht flächendeckend zu beobachten ist. Seine Erklärung: Der Preis des Telefonierens wird als gerechtfertigt angesehen, ganz im Gegensatz zu den Preisen für Produkte der Unterhaltungsindustrie. Und nicht nur dies: Eine Markt(un)ordnung, die leistungslose Einkommen für mächtige Spieler zulässt, läuft Gefahr, ihre Legitimität zu verspielen.
Die Gewinne der Unterhaltungsindustrie geraten - zweitens - von einer anderen Seite in Bedrängnis: Mit Apple, Amazon, Facebook oder Twitter sind Akteure auf den Plan getreten, die ihrerseits teilhaben an jenen Renten, die beispielsweise von den Musikschaffenden und den Musikliebhabern abgeschöpft werden. Nun mag es noch ein Leichtes gewesen sein, eine Figur wie Kim Dotcom auszuschalten; schwieriger aber ist es für die altetablierte Unterhaltungsindustrie, sich gegen jene zu wehren, die mächtig genug sind, um selbst einen Sitz im Kreise der Raubritter zu beanspruchen. Konkret: Sony und andere Musikkonzerne können gar nicht anders, als etwa Musik über iTunes zu vertreiben und somit einen Teil ihrer Rente abzugeben. Auffällig ist dabei, dass auch im digitalen Zeitalter nicht die eigentlichen Urheber vom geltenden Recht profitieren, sondern noch mächtigere Konzerne als zuvor.
In dieser Situation liegt es für die Unterhaltungsindustrie nahe, sich den Staat dienstbar zu machen. Genau dies wird mit Acta versucht: Den Unterzeichnerstaaten wird zur Aufgabe gemacht, das "öffentliche Bewusstsein" für die angeblich "schädlichen Auswirkungen" digitaler Urheberrechtsverletzungen zu "schärfen" (Artikel 31), Bestrafungen vorzusehen und Internetprovider in die Rolle von Spitzeln und Bütteln zu drängen (Artikel 27). Dass die im Namen des geltenden Urheberrechts resultierenden, teils starken Eingriffe in die Privatsphäre in Deutschland schon heute in hohem Maße sichtbar sind, wie Befürworter von Acta zu Protokoll geben, ist da kein Trost, sondern ein Grund, das derzeitige, nicht mehr zeitgemäße Urheberrecht gründlich zu reformieren. Eine solche Reform rückt durch Acta in weite Ferne - und dies ist das eigentliche Problem.
Die Bundesregierung machte erschreckt einen Rückzieher
Die Bestrebungen zur Beeinflussung der Politik durch den Einfluss der Lobby waren offensichtlich so groß, dass man Acta unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Unterschriftsreife gebracht hat. Selten und eher kontraproduktiv war die offene Drohung der amerikanischen Filmindustrie, die Unterstützung des amerikanischen Präsidenten aufzugeben, wenn er nicht willfährig Gesetzentwürfe wie Sopa und Pipa unterstütze. Diese Entwürfe sind warnende Beispiele dafür, wie die bewusst oft vagen Formulierungen im Acta-Entwurf auch in Europa ausgelegt werden könnten.
Es ist in diesem Zusammenhang symptomatisch, dass - als das Abkommen publik wurde und der öffentliche Widerstand aufflammte - die Bundesregierung erschreckt einen Rückzieher machte; offenbar in dem Wissen, dass Acta das Rechtsempfinden der Bürger verletzt. In der Tat, so wenig wie die meist jüngeren Nutzer daran glauben, dass es die Musikschaffenden sind, deren Rechte verletzt werden, so wenig mögen Ältere, etwa als Väter und Mütter, akzeptieren, dass ihre Kinder für das Herunterladen und Tauschen von Musiktiteln im Netz kriminalisiert werden. Gesetze aber, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit. Somit besteht die Gefahr, dass das ohnehin schon problematische Verhältnis der Bürger zum Staat weiteren Schaden nimmt.