Berichterstattung zu Glyphosat-Gutachten
- -Aktualisiert am
Das MDR-Magazin „Fakt“ berichtete im Jahr 2015 über ein Glyphosat-Gutachten. Bild: dpa
Der MDR durfte ein Gutachten zu Glyphosat zeigen. Hierzu hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, wozu das Urheberrecht nicht taugt: kritische Berichterstattung zu unterbinden. Der Senat stellte fest, dass das MDR-Magazin „Fakt“ im Jahr 2015 über ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) berichten und dabei auch ein englischsprachiges Addendum des Gutachtens online veröffentlichen durfte (Az.: 6 U 105/20).
„Fakt“ hatte dem BfR vorgeworfen, wichtige Informationen über das mögliche Krebsrisiko des Pflanzenschutzmittels nicht benannt zu haben. Aus dem Gutachten sei hervorgegangen, „dass zahlreiche signifikante Häufungen von Tumoren in Tierversuchen nicht bemerkt oder verschwiegen worden waren und, dass man sich – offenkundig ohne Prüfung – schlicht auf die Studienberichte der Hersteller verlassen hatte“. Mit der Veröffentlichung des Addendums sollten sich die Zuschauer „ein eigenes, umfassendes Bild machen können“. Das BfR hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung erwirkt – mit Verweis auf einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Diesen hat das OLG Köln im Hauptsacheverfahren verneint und dabei, wie es auf Anfrage heißt, Paragraph 50 Urhebergesetz herangezogen. Dieser besagt, dass Medien bei der Berichterstattung über Tagesereignisse „die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“ gestattet ist. Gegen die Entscheidung hat das OLG Köln keine Revision zugelassen, sie ist noch nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ist möglich.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo