Zweifel an 5G-Auktion : Gericht sieht möglichen Verstoß gegen EU-Recht
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Eine Litfaßsäule mit integrierter 5G-Antenne von Vodafone. Bild: dpa
Die 5G Auktion brachte dem Staat 2019 rund 6,6 Milliarden Euro ein, jetzt wird darüber gestritten ob dabei gegen EU-Recht verstoßen wurde.
Während der Frequenzversteigerung für den 5G-Mobilfunk sind kleinere Anbieter auf Drängen der Politik womöglich gezielt benachteiligt worden. Diese Vermutung äußert das Bundesverwaltungsgericht in einem seit Langem schwelenden Rechtsstreit um die Auktion, die dem Staat 2019 rund 6,6 Milliarden Euro eingebracht hatte. Die Vorbereitungen der Versteigerung könnten nach Einschätzung der Leipziger Richter sogar gegen EU-Recht verstoßen haben. Zuständig für die Festlegung von Auflagen und Nebenbedingungen ist die Bundesnetzagentur, die dabei unabhängig von der Politik agieren soll. Das von Andreas Scheuer (CSU) geführte Digital- und Verkehrsministerium soll aber „in erheblichem Umfang“ versucht haben, Einfluss zu nehmen. „Die Entscheidung wurde auf Grund fachlicher Erwägungen getroffen, die Bundesnetzagentur hat keine politischen Zusagen gemacht“, sagte ein Behördensprecher.
Das Urteil geht auf eine Klage des Regionalanbieters EWETEL zurück. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte die Beschwerde zunächst abgewiesen, muss den Fall nach dem Beschluss aus Leipzig aber wieder aufgreifen. Der Streit dreht sich unter anderem um Absprachen, in denen sich Telekom, Vodafone und Telefónica zu einem schnelleren Netzausbau verpflichteten und ihnen Scheuer dafür „investitionsfördernde Rahmenbedingungen“ zusagte. Dazu zählt die Streichung einer zunächst geplanten strengen „Diensteanbieter-Verpflichtung“. Diese hätte Anbietern ohne eigenes Mobilfunknetz den Zugang zur Infrastruktur der großen Konzerne einschließlich der neuen 5G-Tarife garantiert. „Wir haben für die Kunden und für bessere Netze geklagt“, sagte ein EWETEL-Sprecher. Auch der Mobilfunker Freenet, bekannt durch Marken wie Mobilcom-Debitel, kämpft vor dem VG für klare Zugangsansprüche. „Nur so kann Chancengleichheit für Diensteanbieter erzielt und damit Wettbewerb im Verbraucherinteresse wiederhergestellt werden“, sagte Vorstand Rickmann von Platen der F.A.Z.