Abstimmung der Gerichte : Zwei Cum-Ex-Prozesse gegen Berger
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Eine Strafkammer am Landgericht Bonn hat zunächst Zugriff auf den Angeklagten. Die Richter sprachen im März 2020 das bundesweit erste Urteil in einem Cum-ex-Prozess. Bild: REUTERS
Schon am 4. April soll sich der Angeklagte in Bonn vor Gericht verantworten. Das hat das Landgericht Bonn bekanntgegeben. Eine Woche später steht Hanno Berger dann in Wiesbaden wegen Steuerhinterziehung und Betrugs vor Gericht.
In den Cum-ex-Prozessen gegen Hanno Berger hat das Landgericht Bonn am Dienstag ebenfalls Termine zur Hauptverhandlung bekannt gegeben. Schon am 4. April muss sich der 71 Jahre alte Angeklagte, der in Untersuchungshaft in einer hessischen Justizvollzugsanstalt sitzt, vor der 12. Großen Strafkammer verantworten.
Acht Tage darauf ist dann, wie seit vergangener Woche feststeht, Prozessauftakt gegen den Steuerrechtsanwalt am Landgericht Wiesbaden. Beide Strafkammern haben ihre Termine an unterschiedlichen Wochentagen abgestimmt, dies macht zwei nahezu parallele Verhandlungen gegen Berger möglich.
Weniger Bereitschaft zur Kooperation gab es offenkundig zwischen den Staatsanwälten aus Köln und Frankfurt. Eine Zusammenführung beider Strafverfahren vor der schon erprobten Strafkammer in Bonn sei nicht zustande gekommen. „Hierzu wäre eine Übereinkunft beider Staatsanwaltschaften erforderlich gewesen“, teilte das Landgericht Bonn mit. Dort hat der Rechtsanwalt Martin Kretschmer als Pflichtverteidiger das Mandat übernommen, nachdem alle drei Wahlverteidiger Berger zuletzt den Rücken gekehrt hatten.