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Cum-Ex-Hinweisgeber : Zürcher Fiasko

  • -Aktualisiert am

Hinweisgeber Eckart Seith bei Verkündung des ersten Strafurteils im April 2019. Bild: EPA

Der Prozess gegen Eckart Seith gehört beendet: Geht es um den Schutz ihrer Banken, schalten Teile der Schweizer Justizverwaltung offenbar bei Vernunft und rechtsstaatlichen Grundsätzen aus.

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          Um 460 Millionen Euro wollte die „Cum-ex“-Industrie den deutschen Fiskus mit Fonds erleichtern, vertrieben von der Schweizer Bank Sarasin . Es kam nicht dazu, dank zweier Whistleblower der Bank und des Stuttgarter Anwalts Eckart Seith. In Deutschland ist Seith dafür hoch geschätzt. Aber in der Schweiz gilt er als Staatsfeind und steht wegen Wirtschaftsspionage vor Gericht. Ihm und den einstigen Bankern drohen mehr als zehn Jahre Haft.

          Ihr Handeln gefährdet ein Nationalheiligtum der Eidgenossen: das Schweizer Bankensystem. Geht es um dessen Schutz, schalten Teile der Schweizer Justizverwaltung offenbar bei Vernunft und rechtsstaatlichen Grundsätzen aus. Beschuldigte wurden unter Druck gesetzt, Aktenvermerke unterlassen, eine ungesunde Loyalität zur Bank Sarasin entwickelt. Doch mittlerweile stuft sogar das höchste Schweizer Strafgericht Cum-ex als Betrug ein.

          Fünf Befangenheitsanträge gegen den damaligen Staatsanwalt ignorierten die Gerichte. Nummer sechs brachte nun den Erfolg – und bringt alles in Rutschen. Für die Ankläger ist es ein Fiasko, es fehlt an allen Ecken an Beweisen. Es liegt am Zürcher Obergericht, das Strafverfahren, das einer Farce gleicht, zügig zu beenden. Jede andere Entscheidung ist kaum nachvollziehbar.

          Marcus Jung
          Redakteur in der Wirtschaft.

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