Bloßgestellt durch einen Hinweisgeber
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Der wohl bekannteste Hinweisgeber der vergangenen Jahre: Der Amerikaner Edward Snowden. Bild: dpa
Der Gesetzgeber will Whistleblower, die Missstände aufdecken, künftig effektiver schützen. Doch die Pläne schießen weit über das Ziel hinaus. Ein Gastbeitrag.
Der Referentenentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes ist in die Ressortabstimmung gegangen. Und in der Tat, hier ist noch viel abzustimmen. Das Ziel ist ehrenwert und überdies europarechtlich vorgeben: der bessere Schutz von Whistleblowern. Doch die Regelungen sind schlicht übergriffig.
Das fängt damit an, dass dem Arbeitnehmer nun die Meldung an eine externe Behörde als erster Meldeweg offensteht, noch bevor er sich an seinen Arbeitgeber gewandt hat. Das entspricht nicht der bisherigen Rechtsprechung und ist europarechtlich nicht vorgegeben. Die Richtlinie fordert ausdrücklich, dass sich die Mitgliedstaaten dafür einsetzen, dass die Meldung über interne Meldekanäle gegenüber der Meldung über externe Kanäle in den Fällen bevorzugt wird. Nur dieser Vorrang schafft zudem für Unternehmen einen wirksamen Anreiz, tatsächlich effektive Meldekanäle zur Verfügung zu stellen.
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