Werbung für Fisch : Konkurrenz für Käpt’n Iglo
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Original ohne Seidenschal: Das Landgericht München stuft Käpt’n Iglo genau wie den Konkurrenten von Appel Feinkost als gutaussehend ein. Bild: dpa
Es liegt lange zurück, dass Iglo seine Werbefigur Käpt’n Iglo entworfen hat. Das schützt das Unternehmen aber nicht vor anderen Fischverarbeitern, ihre Produkte mit gut aussehenden älteren Herrn zu bewerben.
Für Seemänner ist genügend Platz auf der Welt. Neben Käpt’n Iglo ist zumindest noch Raum für ein zweites männlich-kerniges Exemplar, das mit entschlossenen Blick in die Ferne schweift, den Seidenschal lässig um den Hals geworfen, während die Gabel in der Hand etwas ziellos über einem Fischfilet der Firma Appel Feinkost GmbH & Co. KG schwebt.

Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.
Für die neue Diversität im maritimen Werbemarkt hat am Donnerstag die 17. Handelskammer des Landgerichts München gesorgt, als sie über eine Klage von Käpt’n Iglo entschied. Das Unternehmen hatte Appel Feinkost vorgeworfen, mit ihrem männlichen Protagonisten vor einer opulenten Meerkulisse auf irreführende Art und Weise für Fischprodukte zu werben, und wollte das den lästigen Konkurrenten gleich ganz verbieten lassen. Es fürchtet, die irritierte Kundschaft könnte das kernige Exemplar für den wesentlich freundlicher dreinschauenden Iglo-Seemann gehalten werden, was wiederum zu fatalen Fehlentscheidungen an der Supermarktkasse führen könnte.
„In elegantem Dreiteiler mit Seidenschal“
Die Richter wischten die Bedenken vom Tisch und legten sich zugleich zugunsten des inzwischen vielerorts geschmähten alten, weißen Mannes ins Zeug. „Werbung mit gut aussehenden Männern im etwas reiferen Alter, auch wenn sie einen grau melierten Bart tragen, könne der beklagten Partei per se nicht untersagt werden“, stellte die Kammer klar. Es sei allgemein bekannt, dass die Werbung mit solchen „Best Agern“ derzeit äußerst beliebt und verbreitet sei. Zudem liege es nun einmal nahe, Fischprodukte im Umfeld von Küste und Meer abzubilden – und nicht etwa auf einer Blumenwiese in den Alpen.
Die Handelskammer, so lässt sich bei aller Vorsicht behaupten, hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und noch dazu erstaunliche Detailkenntnisse an den Tag gelegt. Genau hat sie die Unterschiede analysiert und listet auf: Die Hauptniederlassung der Seidenschal-Fraktion liege direkt an der Nordseeküste in Cuxhaven, deshalb zeige die Werbung im Hintergrund einen bekannten Leuchtturm in diesem Landkreis. Dies sei ein deutlicher Unterschied, da sich der Turm bei der Werbung von Käpt’n Iglo mit Sitz in Hamburg naturgemäß nicht finde, hebt das Landgericht München hervor.
Aber noch viel wichtiger: Die Liebhaber von Fischprodukten würden in dem männlich-kernigen Protagonisten gerade keinen Seemann erkennen wie Käpt’n Iglo, sondern einen „distinguierten, gut situierten Herren in einem eleganten Dreiteiler mit Seidenschal“. Der Umstand, dass die Appel-Figur am Meer eine Elblotsen-Mütze trage, mache sie nicht zu einem Seemann, betonten die Richter in der süddeutschen Metropole. Solche Mützen würden im norddeutschen Raum, an der See, schließlich zahlreich getragen. Das zumindest mag tröstlich sein für den Platzhirschen: Käpt’n Iglo also ist – und bleibt – unverwechselbar.