Nach BGH-Beschluss : VW-Betriebsräten drohen Gehaltseinbußen
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Daniela Cavallo: die Vorsitzende des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG Bild: dpa
Eine Entscheidung der obersten deutschen Strafrichter sorgt für Unruhe im Wolfsburger VW-Konzern. Änderungen träfen wohl nicht nur Top-Verdiener.
Der Betriebsrat des Volkswagen-Konzerns wird im Moment kräftig durchgeschüttelt. Erst kürzlich hatte ein Gericht die Wahl der Arbeitnehmervertreter am Stammsitz Wolfsburg für unwirksam erklärt, was dazu führt, dass die Abstimmung vielleicht wiederholt werden muss. Jetzt gerät die Vergütung der Betriebsräte zum wiederholten Mal in den Fokus. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat womöglich zur Folge, dass Volkswagen die Gehälter einiger Arbeitnehmervertreter spürbar kürzen wird.
Ausgangspunkt war ein Strafprozess am Landgericht Braunschweig im Jahr 2021. Dort waren vier VW-Personalmanager angeklagt, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hohen Betriebsräten unangemessen üppige Gehälter und Boni genehmigt haben sollen. Das Gericht sprach die Angeklagten frei, doch der BGH hat das Urteil kürzlich aufgehoben (AZ: 6 StR 133/22). Der Braunschweiger Beschluss genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, so die obersten Strafrichter.
Noch liegt die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor. Doch schon jetzt stellt sich der Wolfsburger Autokonzern darauf ein, die Gehälter-Systematik seiner 250 Betriebsräte in der Volkswagen AG überarbeiten zu müssen. Aufatmen können jene, die Ende vergangener Woche schon ein Schreiben von VW bekommen haben. Darin soll der Konzern etwa 170 Arbeitnehmervertretern mitgeteilt haben, dass der BGH-Beschluss wohl keine Auswirkungen auf ihr Gehalt haben wird. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet. Für die übrigen Vertreter prüft nun eine interne Arbeitsgruppe denkbare Konsequenzen. Mehr Klarheit erhoffen sich Betroffene nach Informationen der F.A.Z. von einer Sitzung des Konzernbetriebsrats am Donnerstag. Am Rande der Agenda werde es auch um den BGH gehen, verlautet aus informierten Kreisen.
Die „hypothetische“ Karriere
VW teilt mit, man werde das Urteil des BGH „sorgfältig prüfen“. Soweit darin Feststellungen zum Maßstab der Betriebsrats-Vergütung enthalten seien, „wird sich die VW AG an diesen orientieren und diese berücksichtigen“. Nach seinem Urteil Anfang Januar hat der 6. Strafsenat fünf Monate Zeit, um die schriftliche Begründung fertigzustellen und anschließend zu veröffentlichen. Allgemein wird aber damit gerechnet, dass es schneller geht.
Wer für die Betriebsratsarbeit freigestellt ist, darf laut Gesetz weder benachteiligt noch begünstigt werden. Was das für die konkrete Vergütung bedeutet, ist aber umstritten. Oft werden „hypothetische“ Karrieren herangezogen, also Berufswege, die ein Betroffener möglicherweise gemacht hätte, wenn er nicht in den Betriebsrat gegangen wäre. Im Fall des einstigen VW-Betriebsratschefs Bernd Osterloh hatte das dazu geführt, dass er einschließlich Boni in der Spitze rund 750 000 Euro verdiente, ein Gehalt auf dem Niveau von Managern.
Sollte sich bestätigen, dass diese Verfahren aus Sicht des BGH nicht zulässig sind, hätte das Folgen für viele Unternehmen in Deutschland. Im Fall von VW heißt es, nicht nur Spitzenverdiener müssten zurückstecken. Auch im Tarifsegment stünden wohl Eingriffe an. In den sechs westdeutschen VW-Werken außer Osnabrück erhalten aktuell 98 Prozent der Betriebsratsmitglieder normale Tarifgehälter, war am Dienstag zu hören. Vier Vertreter werden demnach Gehaltsklassen des Managements zugeordnet. Überdies gibt es offenbar eine große Zahl an Fällen, in denen voraussichtlich alles beim Alten bleibt, weil keine „hypothetischen“ Karrieren angelegt wurden.
Das trifft offenbar auch auf die derzeitige Vorsitzende des Konzernbetriebsrats zu. Nachdem Daniela Cavallo vor zwei Jahren Osterloh abgelöst hatte, machte sie ihr Gehalt öffentlich. Sie beziehe rund 100.000 Euro als jährliche Festvergütung, hieß es damals. Hinzu komme ein fünfstelliger Betrag aus Boni, die vom Geschäftserfolg des Konzerns und von weiteren Einflüssen abhängen. Die Größenordnung sei noch immer dieselbe, heißt es. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass Cavallo mit Änderungen rechnen müsse.