Verfahren eingestellt : Anton Schleckers Frau zahlt 60.000 Euro
- Aktualisiert am
Christa Schlecker ist durch die Zahlung von 60.000 Euro nun nicht vorbestraft. Bild: dpa
Entscheidung im Schlecker-Prozess: Die Ehefrau des früheren Drogeriemarkt-Betreibers hat sich mit dem Gericht geeinigt auf eine Geldzahlung. Der Prozess gegen ihren Mann läuft weiter.
Das Strafverfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarkt-Chefs Anton Schlecker ist eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte Christa Schlecker erklärte sich an diesem Montag vor dem Stuttgarter Landgericht bereit, 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen.
Das entspricht der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-Verbund für einen neuen Beratervertrag bekam, obwohl die Muttergesellschaft längst zahlungsunfähig war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten. Mit der Zahlung der Geldauflage ist Christa Schlecker nicht vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen Christa Schlecker zu. Sie begründete dies auch damit, dass der Vorwurf gegen die Neunundsechzigjährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten „eher ein geringes Gewicht“ habe.
Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars geht unterdessen weiter. Der Firmengründer soll ab dem Jahr 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetragener Kaufmann haftete er mit seinem Privatvermögen für den Schlecker-Konzern, seine Kinder nicht.