https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/urteil-gluecklose-spieler-koennen-geld-zurueckerhalten-17241898.html

Online-Casinos : Glücklose Spieler können Geld zurückerhalten

Das Online-Glücksspiel bringt Risiken wie im richtigen Casino mit sich. Bild: dpa

Viel Geld im Online-Glücksspiel verlieren, aber trotzdem keinen Schaden haben? Das könnte Spielern in Deutschland bald so gehen – wenn ein Gerichtsurteil Schule macht.

          2 Min.

          Anbietern von Online-Glücksspiel droht eine teure Klagewelle. Das Landgericht Gießen hat entschieden, dass der Betreiber eines Online-Casinos einem Spieler seine Verluste erstatten muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es Schule machen, könnte das der Startschuss für viele Klagen sein. Die Branche agiert seit Jahren in einer Grauzone zwischen liberalen europäischen und rigiden deutschen Regeln.

          Corinna Budras
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.
          Gustav Theile
          Wirtschaftskorrespondent in Stuttgart.

          In dem Fall, über den zuerst NDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichteten, geht es um 11.758,50 Euro, die ein spielsüchtiger Mann beim Online-Glücksspiel verlor. Diese kann er möglicherweise zurückverlangen. Hintergrund ist, dass Online-Casinos außer in Schleswig-Holstein in Deutschland verboten sind.

          Der Anbieter, der zum britischen Glücksspielkonzern Entain gehört, berief sich in der mündlichen Verhandlung Ende Januar auf eine Glücksspiellizenz aus seinem Heimatland. Eine Konzession aus Hessen, in dem der Spieler seinen Wohnsitz hat, kann der Konzern nicht vorweisen. Aus Entains Sicht ist das aufgrund der europäischen Dienstleistungsfreiheit gar nicht nötig. Demgegenüber ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Paragraph 4, Absatz 4 unmissverständlich: Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.

          Verband spricht von Einzelfallentscheidung

          iesen Maßstab legte auch das Landgericht Gießen in seiner recht knappen Entscheidung auf vier Seiten zugrunde (Az.: 4 O 84/20). Das Internetverbot sei trotz der europäischen Dienstleistungsfreiheit anwendbar, betonte es mit Hinweis auf mehrere Urteile, unter anderem des Bundesverwaltungsgerichts. Für Verdruss dürfte in der Branche noch ein zweiter Aspekt sorgen: Auch eine etwaige Duldung des Angebots durch das hessische Innenministerium setze das Verbot nicht außer Kraft, stellten die Richter klar. Auf die Duldung, die eine Übergangslösung bis zur geplanten Legalisierung des Glücksspiels im Juli darstellen soll, haben jedoch viele Anbieter gesetzt. Von Juli an soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag gelten.

          Entain prüfe nun, in Berufung zu gehen, sagte ein Sprecher. Ansonsten wolle man „das laufende Verfahren nicht öffentlich kommentieren“. Andere Anbieter wollten sich nicht dazu äußern, ob sie sich ähnlichen Klagen gegenübersehen. Der Deutsche Online Casinoverband teilte mit: „Nach unserer Erkenntnis werden Klagen auf Rückzahlung von den Gerichten reihenweise erst gar nicht angenommen. Es handelt sich hier um eine bislang unveröffentlichte und nicht rechtskräftige Einzelfallentscheidung.“

          Bleibt die Frage, warum der Kläger Geld zurückbekommt, obwohl er selbst gegen die Regeln verstoßen hat. Das liege an deren Zweck, sagte das Gericht in Gießen. Schließlich sollen sie ausdrücklich spielsüchtige Kunden schützen.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Kein Engagement? Wie viel „Bock auf Arbeit“ haben die Deutschen noch?

          Motivation von Mitarbeitern : Innere Kündigungen werden häufiger

          Seit den Aussagen von Arbeitgeber-Chef Steffen Kampeter diskutiert ganz Deutschland darüber, ob wir wieder mehr „Bock auf Arbeit“ brauchen. Neue Umfrage-Ergebnisse besagen: Da könnte was dran sein.

          Nach Argentiniens WM-Titel : Der skurrile Hype um Messi

          Mehr als 1,8 Millionen Argentinier wollen Tickets für ein Spiel von Messi und Co. gegen Panama. Im Land des Weltmeisters versuchen sie, die fußballerische Glückseligkeit für die Ewigkeit zu konservieren.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.