
Das zweitgrößte Übel
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Am Zürcher Paradeplatz trennte die bisherigen Konkurrenten nur ein Straßenzug. Bild: Reuters
Die Auffanglösung für die Credit Suisse hat schwere Mängel. Das Eigentumsrecht wird geschwächt – und das Wettbewerbsrecht ausgehebelt.
Das Ende der Credit Suisse (CS) ist besiegelt. Die zweitgrößte Bank der Schweiz landet zum Schnäppchenpreis von 3 Milliarden Franken unter den Fittichen der UBS. Der Schweizer Branchenprimus, der sich diese Übernahme nicht gewünscht hat, wurde mit gewaltiger öffentlicher Schützenhilfe zum Jagen getragen: Der Schweizer Staat haftet in Höhe von 9 Milliarden Franken für Verlustrisiken in der CS-Bilanz, und die Schweizerische Nationalbank gewährt Liquiditätshilfen von 200 Milliarden Franken.
Da reibt man sich die Augen: Hatte die Schweiz nach der staatlichen Rettung der UBS in der Finanzkrise 2008 nicht Vorsorge treffen wollen, dass die öffentliche Hand nie wieder eine Bank vor dem Aus bewahren muss? Hatte man nicht deshalb die Regulierung verschärft? Gibt es nicht gerade für eine Situation wie diese in jahrelanger Arbeit entwickelte, ausgefeilte Notfallpläne? Diese blieben in der Schublade.
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