Prozess in Paris : UBS geht gegen Steuerbetrug-Urteil in Berufung
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Das Logo der UBS Group AG auf dem Sitz der Bank in der Frankfurter Innenstadt. Bild: dpa
1,8 Milliarden Euro soll die größte Schweizer Bank zahlen, weil sie reiche Kunden zu krummen Anlagegeschäften animiert haben soll. Doch die Bank hält sich für unschuldig – der Mammutprozess ist wohl noch nicht zu Ende.
Die Schweizer Großbank UBS geht gegen eine Milliardenstrafe in einem Steuerverfahren in Frankreich in Berufung. „Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, um die Rechte von UBS AG zu wahren“, teilte das Institut am Montag mit. „Dies erlaubt es UBS AG, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um im besten Interesse der Stakeholder das weitere Vorgehen festzulegen.“
Ein französisches Berufungsgericht hatte die größte Schweizer Bank in der Vorwoche in einem seit mehreren Jahren andauernden Verfahren der illegalen Geldgeschäfte und der Geldwäsche von Erträgen aus Steuerbetrug schuldig gesprochen und zu einer Zahlung von 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Das Strafmaß fiel damit merklich geringer aus als in einem ersten Urteil im Jahr 2019. Damals hatte ein anderes Gericht eine Rekordstrafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verhängt.
Im aktuellen Prozess war die Bank am 13. Dezember in zweiter Instanz wegen Geldwäsche aus Steuerbetrug und illegalen Anwerbens von Kundschaft schuldig gesprochen worden. Der Fall geht auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die Staatsanwaltschaft hat der UBS vorgeworfen, damals Beschäftigte nach Frankreich geschickt zu haben, um reiche Kunden anzuwerben. Diese seien animiert worden, ihr Geld in der Schweiz anzulegen, vorbei am französischen Fiskus. Insgesamt sollen Vermögen im Umfang von mehr als zehn Milliarden Euro betroffen gewesen sein. Das Institut hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.