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„Uber X“ : Uber fügt sich deutschen Regeln

  • Aktualisiert am

Blick auf die Uber-App, die die Taxibranche ärgert. Bild: Reuters

Der Fahrdienst Uber will nach massiver Kritik legal operieren: mit einem neuen Angebot namens „Uber X“. Es soll speziell an die Regulierung in Deutschland angepasst sein.

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          Der umstrittene Fahrdienst Uber reagiert auf die Gerichtsurteile in Deutschland und startet ein neues Angebot. Mit „Uber X“ sollen Mietwagen-Services vermittelt werden, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Das Angebot starte ab sofort in Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf und München. In Berlin solle es in wenigen Wochen verfügbar sein.

          Mit Uber X passe sich das Unternehmen an die bestehende Regulierung in Deutschland an, sagte Manager Fabien Nestmann. Partner der neuen Plattform sind nach Angaben von Uber selbstständige, lizensierte Mietwagenunternehmer. Sie hätten in der Regel mehrere Fahrzeuge und angestellte Fahrer. Alle Fahrer hätten zudem eine offizielle Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein), alle Fahrzeuge seien offiziell als Mietwagen genehmigt und über eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die gewerbliche Fahrgastbeförderung versichert.

          Teurer als Uber Pop

          Die Fahrten mit Uber X sollen etwas teurer sein als das bisherige Angebot Uber Pop, teilte das Unternehmen aus San Francisco mit. Die Preise sollten aber unter denen von Taxis liegen.

          Gleich mehrere Gerichtsentscheidungen hatten Uber dazu gezwungen, über sein Geschäftsmodell neu nachzudenken. So hat das Frankfurter Landgericht im März den Dienst „Uber Pop“, bei dem Fahrten mit Privatleuten vermittelt werden, in ganz Deutschland gestoppt. Das Unternehmen aus San Francisco dürfe nur dann entgeltliche Fahrten anbieten, wenn die Fahrer eine entsprechende Genehmigung hätten, hieß es. Das war bislang einer der Hauptkritikpunkte der Taxibranche, die die Beförderung ohne entsprechenden Schein als wettbewerbsverzerrend moniert hatte. Andere Gerichte hatten zuvor ähnlich entschieden.

          Uber hatte deshalb die Preise in Deutschland auf das Betriebskostenniveau von 35 Cent je Kilometer abgesenkt – damit galt das Angebot als rechtlich zulässig. Es war jedoch klar, dass das keine dauerhafte Lösung sein kann: Denn für die Fahrer sind die Preise zu unattraktiv. Schon nach der Entscheidung des Frankfurter Landgerichts hatte Uber deshalb angekündigt, dass an einem neuen Angebot gearbeitet werde.

          Das bisherige Angebot Uber Pop werde es bald nicht mehr geben, sagte Manager Nestmann FAZ.NET: „Wir hoffen, dass möglichst viele Partner von Uber Pop zu Uber X wechseln.“ Das Unternehmen unterstützt die Fahrer dabei auch finanziell: So biete Uber weiterhin an, die Kosten für den P-Schein zu übernehmen und unterstütze sie auch finanziell bei dem IHK-Abschluss, sagte Nestmann.

          Gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt will Uber dennoch wie geplant in Berufung gehen. Auch an der Forderung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Personenbeförderungsgesetz modernisiert werden müssen, halte das Unternehmen fest, sagte Nestmann.

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