Telekom-Hauptversammlung : Aktionäre sollen zu Hause bleiben
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Der Telekom-Vorstandsvorsitzende Tim Höttges Bild: Reuters
Die Telekom-Hauptversammlung soll stattfinden – aber nach Möglichkeit ohne Aktionäre. Und eine kurzfristige Absagen wird weiterhin nicht ausgeschlossen.
Die Deutsche Telekom hält vorläufig an der für den 26. März geplanten Hauptversammlung fest, appelliert aber an ihre Aktionäre, wegen der Corona-Epidemie zu Hause zu bleiben und das Treffen im Internet zu verfolgen. „Wir bitten Sie daher eindringlich, auf eine Teilnahme vor Ort zu verzichten. Dies gilt insbesondere bei krankheits- oder altersbedingten Einschränkungen“, heißt es in einem auf der Konzern-Internetseite veröffentlichten Brief.
Aufsichtsratschef Ulrich Lehner und der Vorstandsvorsitzende Tim Höttges schließen darin nicht aus, dass die Hauptversammlung je nach weiterer Entwicklung doch noch kurzfristig abgesagt werden muss. Üblicherweise kommen mehrere Tausend Menschen zu den Telekom-Hauptversammlungen. Gut 2000 Aktionäre hatten sich voriges Jahr im Bonner Konferenzzentrum eingefunden, dazu Hunderte von Leuten, die sich um Auf- und Abbau, Catering, Sicherheit und andere Aufgaben kümmerten.
Nach einer Weisung des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalens sollen Großveranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Gästen in der Regel abgesagt werden. „Ihr gesundheitliches Wohlergehen ist unser größtes Anliegen und hat höchste Priorität“, heißt es in dem Brief. Doch die Hauptversammlung sei aktienrechtliche Voraussetzung für wichtige Beschlüsse, insbesondere über die Ausschüttung der Dividende. Wie die Telekom erläutert, können die zu Hause bleibenden Aktionäre ihre Stimme online abgeben. Auf ihr Rede- und Antragsrecht müssten sie dann allerdings verzichten.
Eine Teilnahme an der Hauptversammlung erfolge trotz aller Schutzbemühungen auf eigenes Risiko, stellt die Telekom klar. Das sonst übliche Rahmenprogramm mit Produktpräsentationen und Kundenberatung sei gestrichen worden, aus Gründen der Hygiene werde auch das Verpflegungsangebot auf das Mindestmaß beschränkt. „Die Durchführung der Hauptversammlung wird sich auf die erforderlichen Berichte, Wahlen und Abstimmungen beschränken“.