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Taxi-Konkurrent : Uber macht trotz des Verbots weiter

  • Aktualisiert am

Gegenfront: Taxifahrer mögen das amerikanische Unternehmen Uber nicht. Bild: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Der umstrittene Fahrdienst Uber will das Verbot des Landgerichts Frankfurt ignorieren. Die Verfügung sei „zu Unrecht erlassen“ worden, teilte das Unternehmen mit.

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          Der umstrittene Fahrdienst Uber will seine Dienste trotz des Verbots des Landgerichts Frankfurt weiter anbieten. „Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin Uber Pop Mitfahrdienste über die Uber App anbieten“, teilte das Unternehmen in einem schriftlichen Statement mit. Mit „Uber Pop“ vermittelt das Unternehmen private Mitfahrgelegenheiten. Der Limousinenservice „Uber Black“ ist von der Frankfurter Entscheidung nicht betroffen.

          Die Richter des Landgerichts Frankfurt hatten dem Taxi-Konkurrenten Uber in einer einstweiligen Verfügung deutschlandweit die Vermittlung von Fahrern untersagt. Bei Verstößen drohen dem amerikanischen Start-Up bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

          Die Richter monieren, dass mit der App gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen wird. Es würden gegen Entgelt Personen befördert, „ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu sein“. Zwar erbringe der Vermittlungsdienst Uber nicht selbst die Beförderungsleistung, dennoch sei das Unternehmen „als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen“.

          Taxi-Ersatzdienst : Uber will weitermachen

          Das Landgericht Frankfurt am Main habe die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen, teilte Uber nun mit. Das Unternehmen werde gegen den Beschluss “Widerspruch einlegen und, falls erforderlich, darüber hinaus alle Rechtsmittel ausschöpfen“.

          Die Genossenschaft Taxi Deutschland, die die einstweilige Verfügung erwirkt hatte, kann nun bei Gericht einen Antrag auf Ordnungsmittel stellen. Dazu müsste sie für konkrete Fälle nachweisen, dass Uber gegen die Untersagungsverfügung verstößt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte.

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