Stuttgart : Uber gibt klein bei
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Taxi-Fahrer stören sich an der Uber-App Bild: dpa
Aufatmen bei den Taxifahrern: Das amerikanische Unternehmen Uber verpflichtet sich vor Gericht, seinen umstrittenen Fahrdienst Uber Pop nicht in Stuttgart zu starten. Ein Schlupfloch gäbe es allerdings.
Der umstrittene Mitfahrdienst Uber hat im Streit mit den Stuttgarter Taxifahrern nachgegeben. Das Unternehmen verpflichtete sich am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart, nicht mit seinem Service Uber Pop in der baden-württembergischen Landeshauptstadt an den Start zu gehen. Uber bringt private Autobesitzer und Reisewillige zusammen.
Die Stuttgarter Taxi-Zentrale hält das Angebot für wettbewerbswidrig und hatte vorsorglich Unterlassungsklage eingereicht. Die Erklärung, die Uber über seine Anwälte verlauten ließ, gilt auch für die Städte Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen. Sie ist allerdings nicht strafbewehrt – hat für das Unternehmen also keine Geldbuße zur Folge, sollte es sich nicht daran halten. „Wir sind sehr zufrieden“, sagte der Chef der Taxi-Auto-Zentrale, Murat Arslan, nach der Verhandlung. Uber hatte bereits zuvor betont, keine Pläne in Stuttgart zu haben.
Viele Rechtsstreitigkeiten wegen Uber Pop
Der Rechtsstreit gilt damit als erledigt. Ein Gerichtsurteil wäre voraussichtlich nicht zu Ubers Gunsten ausgegangen: „Wer einen entgeltlichen Gelegenheitsverkehr - so heißt es nun einmal - erbringt und keine Genehmigung hat, der verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“, sagte der Vorsitzende Richter während der Verhandlung. „Dass die Beklagte (Uber) keine Genehmigung hat, darüber streiten wir nicht.“
Uber hat wegen seines Mitfahrdienstes Uber Pop bereits mehrere Rechtsstreitigkeiten am Hals. Das Landgericht Frankfurt hat Uber Pop nach einer Klage des deutschen Taxigewerbes hierzulande bereits für wettbewerbswidrig erklärt. Nach einem Gerichtsurteil vom Dienstag muss Uber seinen Dienst auch in Portugal einstellen. Erst Ende 2014 war das kalifornische Unternehmen unter anderem in den Niederlanden, Spanien und Frankreich durch gerichtliche Entscheidungen gestoppt worden.
Ein Schlupfloch in Stuttgart hätte Uber allerdings - wenn auch kein sehr lukratives. Wenn das Beförderungsentgelt nicht die Betriebskosten der Fahrt übersteigt, darf Uber in der Schwabenmetropole und den benachbarten Städten aktiv sein. Geld verdienen würde der Dienst damit wohl allerdings nicht.