Spielzeug : Verdacht auf Preisabsprachen
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Gemeinsame Sache mit dem Handel? Bionicle-Hersteller Lego Bild: Peter Thomas
Die deutschen Spielzeughersteller Playmobil und Ravensburger stehen im Verdacht, in Frankreich die Preise zu Lasten der Verbraucher abgesprochen zu haben. Auch gegen Lego und Mattel ermitteln französische Behörden.
Frankreich hat zahlreiche Spielzeughersteller im Verdacht, ihre Preise zu Lasten der Verbraucher abgesprochen zu haben. Vermutlich hätten sich auch die deutschen Hersteller Playmobil und Ravensburger sowie die Großkonzerne Lego, Mattel, Hasbro und französische Hersteller wie Smoby und Meccano rechtswidrig mit französischen Händlern abgestimmt, wie die Tageszeitung „Le Figaro“ am Montag unter Berufung auf die Wettbewerbshüter berichtete.
Die Spielzeughersteller hätten mit großen Supermarktketten sowie mit Spielzeug-Fachmärkten gemeinsame Sache gemacht. Demnach bezahlten sie die Händler unter anderem für Leistungen, die gar nicht erbracht wurden. Sämtliche große Supermarktketten in Frankreich sind angeblich an den Absprachen beteiligt: Carrefour, Intermarché, Casino, Auchan, Joué Club und Toys R Us.
Anhörung im Dezember
Die französische Wettbewerbsbehörde Conseil de la concurrence hätte die Unternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert, berichtete die Zeitung. Im Dezember solle es dann eine Anhörung geben. Besonders der dänische Hersteller Lego habe mit den Händlern in Frankreich Absprachen getroffen, hieß es in dem 300 Seiten starken Bericht der Behörden laut „Figaro“.
Die Wettbewerbshüter erklärten offiziell, sie gingen derzeit einer Angelegenheit „in der Spielzeugbranche nach“, ohne Namen von beteiligten Unternehmen zu nennen.
Fiktive Dienstleistungen
Die Wettbewerbshüter hätten Verträge entdeckt, die angeblich vorsehen, dass die Hersteller Dienstleistungen zu bezahlen hätten, die sich bei der Untersuchung als fiktiv herausgestellt hätten und die sich die Supermarktketten zu überhöhten Preisen bezahlen ließen.
Im Handel ist es üblich, dass sich die Supermarktketten von den Herstellern bestimmte Dienstleistungen bezahlen lassen, wobei die Regelung in Frankreich restriktiver als in Deutschland ist. So müssen viele Hersteller zum Beispiel Listinggelder bezahlen, damit die Supermarktketten ihre Produkte überhaupt ins Sortiment aufnehmen. Auch verlangen die Ketten häufig Geld von der Industrie für Aktionen oder eine finanzielle Beteiligung an bestimmten Werbeaktionen.
Die Marktmacht der Großen
Über solche Beteiligungen können die großen Supermarktketten ihre Marktmacht gegenüber dem kleinen Einzelhandel und dem Fachhandel ausspielen und vergrößern. Deshalb wurde in Frankreich vor rund zehn Jahren das sogenannte Gesetz Galland erlassen, das den Spielraum für Preisabsprachen zwischen Handel und Herstellern stark einschränkt.