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Klimaproteste : RWE fordert Schadensersatz von Lützerath-Aktivisten

  • Aktualisiert am

Lützerath vor der Räumung Bild: dpa

Der Energiekonzern RWE will wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung zivilrechtliche Schritte gegen Demonstranten einleiten. Offen ist, wie viel Geld das Unternehmen von ihnen verlangt.

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          Nach der Räumung des Dorfes Lützerath hat der Energiekonzern RWE zivilrechtliche Schritte gegen Demonstranten angekündigt. „Natürlich müssen alle Störer mit einer Schadenersatzforderung rechnen“, sagte Konzernsprecher Guido Steffen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag. Wie hoch diese ausfallen könnten, sei allerdings noch nicht zu beziffern. Es liege noch keine endgültige Schadensbilanz im Zusammenhang mit der Räumung vor.

          Lützerath, das zu Erkelenz in der Nähe von Düsseldorf und Köln gehört, war in einem tagelangen Großeinsatz der Polizei gegen den Widerstand Hunderter Klimaaktivisten geräumt worden. RWE will dort Braunkohle abbauen. Nach Angaben des Energiekonzerns kam es zu erheblichen Sachbeschädigungen, unter anderem an Fahrzeugen und Anlagen des Konzerns. Zudem seien mehrere Brunnen und Schaltanlagen zerstört worden.

          Mögliches Disziplinarverfahren gegen Erkelenzer Bürgermeister

          Dem Erkelenzer Bürgermeister Stephan Muckel droht unterdessen möglicherweise ein Disziplinarverfahren. Der CDU-Politiker hatte sich der Weisung widersetzt, vor der Räumung ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Bereich auszusprechen. Über eine mögliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens sei noch nicht entschieden worden, sagte die Sprecherin des Kreises Heinsberg, Jennifer Grünter, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

          Zuvor hatte der Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Kommunalministeriums, Daniel Sieveke, im Fachausschuss des Landtags erklärt, dass der Kreis Heinsberg als unmittelbare Aufsichtsbehörde für den Bürgermeister zunächst zuständig sei. Grundsätzlich gebe es in solchen Fällen durchaus eine dienstrechtliche Facette, sagte der CDU-Politiker. Der Bürgermeister habe die Weisung nicht als Spitze seiner seit vielen Jahren gegen den Braunkohletagebau eintretenden Kommune erhalten, sondern als staatliches Organ.

          Als solches habe ein Hauptverwaltungsbeamter „keine Berechtigung, Einwände der Kommune zu erheben oder Rechtsschutz zu suchen“, erläuterte der Staatssekretär. Ein Dienstvergehen liege vor, wenn ein Beamter seine Pflichten schuldhaft verletzt habe. Grünter sagte auf dpa-Anfrage, ob das in diesem Fall zutreffe, werde noch geprüft.

          Das Thema war auf Antrag der FDP-Opposition auf die Tagesordnung des Landtagsausschusses gekommen. Der CDU-Abgeordnete Heinrich Frieling äußerte dort seine Verwunderung, „wie versessen die FDP darauf ist, ein Disziplinarverfahren gegen einen Bürgermeister auf den Weg zu bringen“. Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch (CDU), der das Aufenthalts- und Betretungsrecht für den Bereich Lützerath letztlich selbst ausgesprochen hatte, habe doch gar keine Kritik am Erkelenzer Bürgermeister geäußert, argumentierte der CDU-Abgeordnete Ralf Nolten. „Wo ist jetzt das übergeordnete Interesse?“ Der FDP-Abgeordnete Dirk Wedel pochte hingegen auf rechtliche Klärung.

          Lützerath, das zu Erkelenz westlich von Köln gehört, war in einem tagelangen Großeinsatz der Polizei gegen den Widerstand Hunderter Klimaaktivisten geräumt worden. Der Energiekonzern RWE will dort Braunkohle abbauen.

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