Ritter Sport gegen Stiftung Warentest : Richter schlägt im Aroma-Streit Vergleich vor
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Testurteil „Mangelhaft“: Die Stiftung Warentest hatte die Nuss-Schokolade von Ritter Sport im November schlecht bewertet, weil sie die Kennzeichnung auf der Packung für Irreführung hält. Bild: dpa
Ritter Sport streitet mit der Stiftung Warentest vor Gericht über die Frage, ob das Vanille-Aroma Piperonal ein natürliches Aroma ist oder nicht. Der Richter schlägt ein Vergleich vor. Doch beide Seiten lehnen bisher ab. Am Montag geht es weiter.
Im Streit um einen Aromastoff in „Ritter-Sport“-Schokolade hat der Richter am Freitag zunächst einen Vergleich vorgeschlagen. Ritter Sport und Stiftung Warentest stimmten dem zunächst nicht zu. Die Kammer am Landgericht München riet den Parteien, ein gemeinsames Gutachten in Auftrag zu geben, in dem die Herkunft des Aromastoffes Piperonal geklärt werden soll.
Im November hatte die Stiftung Warentest die Nuss-Schokolade von Ritter mit „mangelhaft“ benotet, weil das Aroma Piperonal als natürliches Aroma ausgewiesen war, obwohl es chemisch hergestellt sei. Ritter Sport hatte gegen die Behauptung eine einstweilige Verfügung erwirkt, das Unternehmen habe den „chemisch hergestellten Aromastoff“ Piperonal verwendet. Stiftung Warentest hatte dagegen Einspruch eingelegt. Laut Ritter Sport handelt es sich um ein natürliches Aroma. Die Stiftung Warentest hatte diese Kennzeichnung als irreführend bezeichnet.
Vor Gericht geht es erst einmal nur um die Behauptung der Stiftung Warentest. Das Testverfahren von Warentest ist nicht Gegenstand der Verhandlung. Eine Vertreterin von Stiftung Warentest sagte vor Gericht, es gebe kein Verfahren, in dem man sicher nachweisen könne, aus welcher Quelle Piperonal gewonnen und wie es dann letztlich auch hergestellt wurde.
Ritter Sport beruft sich auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise. Darin bestätigt die Firma, dass der Rohstoff ein natürlicher Aromastoff sei: „Es handelt sich um ein natürliches Aroma mit botanischer Quelle“, hatte Symrise immer betont. Es handele sich um ein Verfahren, das nach der EU-Verordnung für natürliche Aromastoffe zulässig sei.
Piperonal kommt laut Ritter Sport unter anderem in Blütenölen, aber auch in Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor. Anfang Dezember haben Lebensmittelprüfer Proben bei Symrise mitgenommen. Im Gerichtssaal stellte Symrise nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Produktionsmethode des Aromastoffes vor.
Für die Verbraucher sollte es letztlich keinen großen Unterschied machen, ob das Piperonal chemischen oder natürlichen Ursprungs ist. „Der Aromastoff Piperonal stellt keine gesundheitliche Gefahr dar, Ritter Sport Voll-Nuss kann also bedenkenlos verzehrt werden“, heißt es auch bei der Stiftung Warentest.
Am Freitagabend kündigte der Richter an, die Verhandlung werde am Montagnachmittag fortgesetzt.