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Pressevertrieb : Bauer-Verlag setzt sich gegen Großhändler durch

  • -Aktualisiert am
Das Pressevertriebssystem in Gefahr: Wer kann es retten?

Das Pressevertriebssystem in Gefahr: Wer kann es retten? Bild: dpa

Der Bundesgerichtshof hat für rechtmäßig erklärt, dass Bauer dem Großhändler Grade gekündigt hatte, um den Vertrieb seiner Produkte selbst in die Hand zu nehmen.

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          Die Kündigung des verlagsunabhängigen Presse-Grossisten Grade durch die Bauer Media Group war rechtmäßig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag entschieden. Der Verlag durfte demnach einem der 70 Grossisten ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von sechs Monaten kündigen und die Lieferrechte entziehen.

          Jan Hauser
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Bauer hatte den Vertrag mit dem Pressegroßhändler gekündigt, weil der Verlag die Vermarktung seiner Produkte selbst in die Hand nehmen wollte. Grade hatte sich dagegen mit einer Klage zur Wehr gesetzt. Bauer sei verpflichtet, seine Presseerzeugnisse weiterhin an Grade auszuliefern und von diesem verteilen zu lassen, weil der Verlag an die 2004 unterzeichnete Gemeinsame Erklärung des Grosso-Verbands mit den Verlegerverbänden gebunden sei, argumentierten die Pressevertriebler.

          Kein Anspruch, weiter beliefert zu werden

          Der Kartellsenat des BGH sah dies anders. Die Gemeinsame Erklärung begründe für den Verlag keine Rechtswirkungen. „Bauer ist dieser Erklärung nicht beigetreten und hat ihren Inhalt auch nicht im Wege der Änderung der Grossisten-Verträge als verbindlich anerkannt“, heißt es in dem Urteil (Az.: KZR 7/10). Auch wettbewerbsrechtlich habe Grade keinen Anspruch darauf, weiter von Bauer beliefert zu werden. Jedem Unternehmen stehe es grundsätzlich frei, den bisher unabhängigen Händlern übertragenen Vertrieb seiner Produkte selbst zu übernehmen.

          Die Folgen reichen weit: Das Presse-Grosso-System wankt - und damit auch die Pressevielfalt im Einzelhandel. Noch liefern die Grossisten die Zeitungen und Zeitschriften als neutrale Dienstleister der Verlage zum Einzelhandel und sichern damit jeder Publikation den Weg zum Kiosk. Das Presse-Grosso-System ist verfassungsrechtlich durch die Pressefreiheit geschützt, daran erinnerte auch der BGH in seinem Urteil. Zum Schutz der Pressefreiheit sei es notwendig, die Funktionsfähigkeit der Preisbindung für Zeitungen und Zeitschriften zu gewährleisten. Diese werde aber durch die Kündigung des Grossisten-Vertrags nicht in Frage gestellt, weil zwischen Preisbindung und gebietsbezogener Alleinauslieferung kein notwendiger Zusammenhang bestehe. Auch kleinere Verlage würden durch den eigenhändigen Vertrieb nicht beeinträchtigt, Bauer bleibe wegen seiner überragenden Stellung in seinem Gebiet ohnehin verpflichtet, allen Verlagen Marktzutritt zu verschaffen, urteilten die Richter.

          Der Streitfall belastet das Pressevertriebssystem seit Jahren. Die Bauer Media Group (“Bravo“, „TV Movie“, „Neue Post“) hatte der Elmshorner Heinz-Ulrich Grade KG zum 28. Februar 2009 gekündigt. Seitdem bringt eine Tochtergesellschaft des Verlages Bauers Zeitschriften in dem Gebiet im südlichen Schleswig-Holstein in den Handel - außer zu Betrieben wie Aldi Nord, die eine Doppellieferung aus Kostengründen ablehnen und sich nur von Grade beliefern lassen.

          Ein weiterer Rechtsstreit wird gerade noch verhandelt

          Die Kündigung war umstritten, weil es gegen den Konsens der Branche und gegen die Gemeinsame Erklärung verstößt. Diese Erklärung haben Verlegerverbände VDZ und BVDZ und Bundesverband Presse-Grosso vor Jahren ausgehandelt; andere Verlage wie Axel Springer, Burda, Gruner+Jahr und die WAZ-Gruppe haben sich im vergangenen und in diesem Jahr extra schriftlich zu der Vereinbarung bekannt.

          „Das Interesse am Ausgang des Verfahrens ist weit über unsere Branche hinaus enorm“, sagte Frank Nolte, Vorsitzender des Grosso-Verbandes, vor der Urteilsverkündung. „Es geht ja nicht nur um die privatrechtliche Frage der Rechtmäßigkeit einer unbegründeten Kündigung durch einen Verlag. Vielmehr stehen wesentliche medienpolitische Essentials wie die Neutralität und das effiziente System der gebietsbezogenen Alleinauslieferung auf dem Prüfstand.“ Olaf Conrad, Geschäftsführer von Gruner+Jahrs Vertriebsgesellschaft, lobt das bestehende System. „Der Pressevertrieb braucht weiterhin einen einheitlichen Konditionen- und Leistungsrahmen, damit die Vertriebsneutralität gewahrt bleibt“, sagt er.

          Bauer duelliert sich mit den Grossisten noch in einem weiteren Rechtsstreit. Der Verlag hat gegen den Bundesverband Presse-Grosso geklagt, dass dieser es unterlasse, für seine Mitglieder Konditionen zu verhandeln. Der Verband macht dies seit Jahrzehnten, bisher auch immer mit Bauer. Diesen Fall verhandelt das Landgericht Köln noch.

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